Bundesregierung will strengere Export-Regeln für Spähsoftware

Das Bundeskabinett hat eine Reform der Außenwirtschaftsverordnung auf den Weg gebracht, wonach die Ausfuhr von Überwachungstechnik für Telefonie und zur Vorratsdatenspeicherung künftig genehmigt werden muss.

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(Bild: dpa, Jochen Lübke)

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Die Bundesregierung will Lücken in der Exportkontrolle von Spähsoftware schließen. Sie hat dazu am Mittwoch auf Initiative von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen Entwurf beschlossen, mit dem sie die Außenwirtschaftsverordnung verschärfen will. Monitoringsysteme für Sprachtelefonie, die in der Regel auch Fähigkeiten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten umfassen, sollen nur mit Genehmigung ausgeführt werden können. Technische Dienstleistungen auf diesem Gebiet sollen nach einer Übergangsfrist ebenso strenger kontrolliert werden.

Die Bundesregierung strebt demnach strengere Vorgaben an als sie in der EU gelten. Sie will damit effektiver verhindern, dass autoritäre Staaten Überwachungstechnik einsetzen, um Bürger zu unterdrücken.

Die bestehenden EU-Regeln sind noch vergleichsweise lax. Schon 2011 hatte das EU-Parlament in einer Resolution gefordert, die Bestimmungen für die Ausfuhr von Gütern mit militärischem und zivilem Verwendungszweck ("Dual use") zu überarbeiten. Hard- und Software zur Telekommunikationsüberwachung dürfte demnach nicht mehr exportiert werden, wenn die Systeme Menschenrechte, demokratische Prinzipien oder die Redefreiheit verletzen könnten.

Die hierzulande geltenden Güterlisten für die Ausfuhrkontrolle von Dual-use-Gütern basieren weitgehend auf internationalen Absprachen. Seit Ende 2014 sind die zuletzt in der Wassenaar-Vereinbarung beschlossenen Kontrollen für Überwachungstechnik mit Aufnahme in die Dual-use-Verordnung der EU rechtsverbindlich. Neben seit jeher kontrollierter Verschlüsselungstechnik werden seitdem bereits Ausfuhren von Staatstrojanern sowie Überwachungstechnik für Satelliten- und Mobilfunk sowie das Internet überprüft. Die national geplanten neuen Vorschriften sollen diese Auflagen ergänzen. (anw)