Apple-Mitarbeiter klagen wegen Taschendurchsuchungen

Angestellte der Retail-Sparte fordern Kompensation von Apple wegen der Durchsuchung ihrer Taschen durch Sicherheitspersonal, dies habe außerhalb der Arbeitszeit stattgefunden. Ein Richter hat die Sammelklage im zweiten Anlauf zugelassen.

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(Bild: dpa, Rolex dela Pena)

Lesezeit: 2 Min.

Ein US-Richter hat die Klage von Apple-Retail-Mitarbeitern wegen Taschendurchsuchungen nun als Sammelklage akzeptiert, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Die Angestellten fordern eine Entlohnung für die Zeit, in der Apples Sicherheitspersonal eine Durchsuchung der Taschen durchgeführt hat. Diese Maßnahme zur Diebstahlabschreckung sei außerhalb der Arbeitszeit sowie in Pausen vorgenommen worden, lautet der Vorwurf der Klägerseite.

Die Sammelklage richtet sich gegen die Praxis in gut 50 US-Ladengeschäften des iPhone-Herstellers, sie deckt rund 12.000 aktive wie ehemalige Mitarbeiter ab. Die Klage war im Jahr 2013 eingereicht worden, im ersten Durchlauf hatte sich noch keine Zulassung als Sammelklage erzielen können.

Wegen dieser Praxis hattens sich Mitarbeiter auch bei Apple-Chef Tim Cook beschwert, wie Gerichtsunterlagen zeigen: Die Überprüfung des Tascheninhaltes koste nicht nur Zeit, sondern sie sei auch entwürdigend. Mitarbeiter würden wie "Kriminelle" und "Tiere" behandelt. Eine Antwort des Apple-Chefs ist nicht dokumentiert, Cook leitete die E-Mail aber mit der Anmerkung "Ist das wahr?" an die Personalabteilung weiter. Dort wurden die Maßnahmen offenbar weiter diskutiert: Es müsse eine respektvollere Praxis geben, wenn die Maßnahme rein zur Diebstahlsabschreckung gedacht sei, schrieb die Personalchefin des Konzerns.

Apple hatte gegen die Zulassung als Sammelklage angeführt, dass die Durchsuchungen nicht in allen Läden stattfinden und nur sehr kurze Zeit dauern, für die es keiner Kompensation bedarf. Der oberste Gerichtshof der USA hatte in einem ähnlichen – von Amazon-Mitarbeitern vorgebrachten – Fall entschieden, dass die durch Sicherheitsprüfungen verlorene Zeit nicht entlohnt werden müsse. (lbe)