Gema schließt Verträge für grenzübergreifende Rechteverwertung
Die Gema macht gemeinsame Sache mit den Verwertungsgesellschaften PRS aus Großbritannien und STIM aus Schweden. Das soll digitalen Lizenznehmern den Rechte-Erwerb erleichtern und Ausschüttungen beschleunigen.
(Bild: dpa, Frank Leonhardt)
Digitale Musikdienste sollen künftig grenzübergreifend schneller auf Musikrechte zugreifen und Rechteinhaber einfacher abrechnen können. Die Verwertungsgesellschaft Gema will zusammen mit PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) das erste sogenannte integrierte Lizenz- und Verarbeitungszentrum für den digitalen Musikmarkt gründen. Die Verträge seien unter Dach und Fach, teilte die Gema am Montag mit.
Gebietsübergreifende Musiklizenzen
"Mit dem Joint Venture reagieren wir auf die veränderten Marktbedingungen im Bereich der digitalen Musik- und Onlinedienste und die Bedürfnisse der Musikautoren und Verleger", sagte Gema-Vorstandschef Harald Heker. "Künftig sind wir in der Lage, auf Basis einer länderübergreifenden Datenbank sowie gemeinsamer Verarbeitungssysteme die riesigen Datenmengen der Online-Musikdienste konsolidiert zu verarbeiten und eine schnellere, genauere und effizientere Lizenzverarbeitung und Abrechnung zu gewährleisten."
Ziel sei es, eine Lösung für den zersplitterten Musikmarkt zu entwickeln. Das neue Lizenz- und Verarbeitungszentrum vereine die Repertoires der drei Verwertungsgesellschaften und biete Lizenznehmern so die Möglichkeit, eine einzige, gebietsübergreifende Lizenz zu erwerben. Für Rechteinhaber soll das angesichts steigenden Datenvolumens eine genauere Rechnungsstellung ermöglichen, zudem sollen sie schneller an die Ausschüttung kommen.
EU-Kommission stimmte zu
Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte unter anderem von Komponisten oder Textautoren. Angekündigt hatte die Verwertungsgesellschaft ihre Kooperationspläne bereits im November 2014, Anfang dieses Jahres wollte man loslegen. Dem grätschte allerdings im Januar die EU-Kommission dazwischen und leitete eine Untersuchung ein.
Als Gründe nannte die Behörde unter anderem, dass eine Zusammenlegung der drei Musikrepertoires zu höheren Gebühren und schlechteren Geschäftsbedingungen für Anbieter von Musikdiensten führen könnte. Mitte Juni gab die EU-Kommission dann aber grünes Licht für das Gemeinschaftsunternehmen – unter Auflagen, die einen freien Wettbewerb mit anderen Verwertungsgesellschaften garantieren sollen. (Mit Material der dpa) / (axk)