Oracle vs. Google: Android-Marktdominanz soll im Java-Urheberrechtstreit berücksichtigt werden

Da sich Ausgangssituation seit 2010 maßgeblich verändert habe, will Oracle neue Zahlen berücksichigt sehen. Schließlich ist Android in vielen Bereichen das dominierende mobile Betriebssystem.

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Java-Urheberrecht-Streit: Oracle will in seiner Klage gegen Google die aktuelle Android-Marktdominanz berücksichtgt sehen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Alexander Neumann

Oracle will seine Klage gegen Google wegen der möglichen Verletzungen von Java-Patenten und -Urheberrechten im Android-Betriebssystem aktualisieren. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kürzlich Googles Gesuch abgelehnt hatte, eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts zu überprüfen (Writ of Certiorari). Der Fall wird nun in Kürze am Bezirksgericht Nordkalifornien neu verhandelt, und Oracle will dann die in den letzten fünf Jahren mit Android erzielten großen Gewinne neu berücksichtigt sehen.

Außerdem sieht der Java-Statthalter neue Tatsachen, die sein Argument stärken sollen, dass die Verwendung von Java in Android nicht von "fair use" geprägt sei, was das Kopieren unter bestimmten Umständen erlaube und ein wichtiger Teil von Googles Verteidigung sei. Seit 2010 seien sechs große Android-Releases erschienen, die die heutige Gesellschaft maßgeblich prägen würden, heißt es sinngemäß in einem Schreiben an das Bezirksgericht in San Francisco. In ihm bittet Oracle um die Erlaubnis, die ursprüngliche Beschwerde um Dokumente zu ergänzen, die den Erfolg von Android und die damit verbundenen Gewinne Googles beleuchten würden.

Das Betriebssystem ist Oracles Anwälten zufolge in 80 Prozent aller Smartphones, in Tablets, Fernsehern, Wearables und in Autos zu finden, sodass es weltweit über eine Milliarden Android-Nutzer gebe, was dazu führe, dass Google auf unterschiedlichen Wegen ungeahnte Gewinne einstreiche. Hinzu kommt, dass der Datenbankriese der Ansicht ist, dass Google weiterhin gegen die Oracle-Rechte verstoße.

Nach der Übernahme von Sun Microsystems hatte Oracle 2010 Google auf Schadensersatz verklagt, weil das Betriebssystem Android gegen Java-Patente und -Urheberrechte verstoßen soll. Der Suchmaschinenanbieter habe Java-Code für sein System verwendet, ohne die Rechteinhaber vorher um eine Erlaubnis zur Nutzung entsprechender APIs gebeten zu haben.

Im Juni 2012 entschied ein Richter in erster Instanz, dass die Schnittstellen nicht durch den sogenannten Copyright Act geschützt seien. Zwei Jahre später wurde das Urteil durch ein US-Berufungsbericht aufgehoben, woraufhin sich Google an den Supreme Court wandte. Letzterer bat daraufhin die US-Regierung Anfang 2015 um Stellungnahme. Ein führender Beamte des US-Justizministeriums sprach sich daraufhin gegen eine Anhörung auf dieser Ebene aus, da sich die Frage genauso gut in einem US-Bundesgerichtsverfahren klären lasse.

Nach der Ablehnung durch den Obersten Gerichtshof geht der Fall an die untere Instanz zurück. Die kommende Verhandlung wird sich dann wohl mit den "Fair-Use"-Ausnahmen des Urheberrechts zur Verwendung der fraglichen APIs befassen. Auch diesen Punkt sprach die zu Beginn des Jahres angeforderte Stellungnahme an. Da wohl häufig Punkte wie Interoperabilität und Kompatibilität zur Rechtfertigung angeführt werden, weisen seine Autoren in dem Schreiben darauf hin, dass Google Android wohl bewusst nicht mit dieser Intention gestaltete. (ane)