Bundesregierung will Anti-Terror-Befugnisse erneut verlängern

Das Bundeskabinett will die mit dem "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" erweiterten Kompetenzen der Geheimdienste nochmal um fünf Jahre verlängern.

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Kanzleramt

(Bild: dpa, Robert Schlesinger/Archiv)

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Die Bundesregierung will die Geltung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes um weitere fünf Jahre bis 2021 verlängern. Deutsche Geheimdienste damit weiter bei Banken, Fluggesellschaften, Reisebüros, Post- oder Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über Terrorverdächtige einholen sowie den Mobilfunk mit Imsi-Catchern überwachen dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

Der Bundestag, der dem Vorhaben noch zustimmen muss, hatte 2011 die Anti-Terror-Befugnisse schon einmal um vier Jahre fortgeschrieben und teils noch erweitert. Seitdem dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) auch zentrale Buchungssysteme von Luftfahrtunternehmen anzapfen und Kontostammdaten bei Finanzinstitutionen abfragen. Auch sollen die Dienste weiter verdeckt Einsicht in Grundbücher nehmen können, um Eigentumsverhältnisse von Objekten aufzuklären.

Die deutschen Nachrichtendienste stünden seit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA "vor fortbestehenden besonderen Herausforderungen", begründet das Bundeskabinett die Verlängerung. Hunderte Personen aus Deutschland beteiligten sich zudem am bewaffneten Dschihad in Syrien und dem Irak. Durch entsprechende Verbindungslinien beziehungsweise Rückkehrer wachse zugleich das Gefährdungspotenzial hierzulande "weiter erheblich". Die zur Verlängerung anstehenden Regeln haben sich nach Ansicht des Kabinetts "bewährt".

Laut einem aktuellen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) haben hiesige Geheimdienste 2013 bei Post- und Telekommunikationsfirmen, Luftfahrtunternehmen oder Kreditinstituten insgesamt 87 Auskunftsverlangen gestellt, von denen 190 Personen betroffen waren. Schwerpunkt der Verfahren war der Bereich Islamismus. Der Staatsschutz setzte zudem 26-mal Imsi-Catcher ein, um Mobiltelefone von 29 Personen zu orten oder abzuhören. Das ist fast doppelt so häufig wie im Vorjahr. Andere Sachverständige und Datenschützer monieren, dass die Auskunftspflichten das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei unterliefen.

(vbr)