Trotz EU-Vertragsverletzungsverfahren: Bundesregierung hält an der Pkw-Maut fest

Die Bundesregierung hat die EU-Kommission gebeten, das Vertragsverletzungsverfahren im Streit um die "Infrastrukturabgabe" für Straßen einzustellen. Das umstrittene Maut-Projekt sei mit Europarecht vereinbar.

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Autobahn

(Bild: BMVI)

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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt kämpft weiter für sein Prestigeprojekt Pkw-Maut. Das von dem CSU-Politiker geführte Ressort hat fristgerecht einen Brief an die EU-Kommission geschickt, in dem es die geplante "Infrastrukturabgabe" verteidigt. Mit dem Gesetzesvorhaben werde der von der Kommission befürwortete Wechsel von einem System der Finanzierung von Straßen über die Steuer auf einen nutzerorientierten Ansatz hin vorangetrieben, heißt es in dem Schreiben laut Focus Online.

Da Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw bereits durch die Kfz-Steuer zur Finanzierung der Bundesfernstraßen beitrügen, solle durch die vorgesehene niedrigere Abgabe eine Doppelbelastung von Autofahrern vermieden werden, argumentiert das Verkehrsministerium demnach. Dies werde in Ländern wie Österreich ähnlich gehandhabt. Pkw-Nutzer, deren Fahrzeuge hierzulande zugelassen seien, würden zudem nicht besser gestellt. Vielmehr müssten sie die Maut für Autobahnen und Bundesstraßen entrichten, während ausländische Kfz-Halter nur für erstere zur Kasse gebeten würden.

Die Preise für Kurzzeitvignetten erachtet die Bundesregierung nicht als diskriminierend. Das Berechnungssystem sei sehr ausdifferenziert und so nicht mit Festpreisen in anderen EU-Ländern vergleichbar. Die Kommission solle das Mitte Juni eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren daher zu den Akten legen. Die Auseinandersetzung und das mögliche Inkrafttreten der Mautregeln dürften sich so noch einige Zeit hinziehen: Die EU-Komission kann die Berliner Eingabe nun prüfen. Sollte sie an ihrer Linie festhalten, müsste sie als nächsten Schritt ein "begründetes Mahnschreiben" an die Bundesregierung senden und dann gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. (anw)