Drohnen: Kalifornien beschließt scharfe Einschränkung von Flügen über Privatgrund
Das Parlament Kaliforniens hat ein Gesetz verabschiedet, das Drohnenflüge über Privatgrund einschränkt. Flugverbote über Schulen und Kindergärten sollen folgen. Branchenverbände halten das Gesetz für illegal.
(Bild: dpa, Patrick Pleul)
Neue kalifornische Vorschriften über den Einsatz von Flugdrohnen sind Konfliktstoff: Das Parlament hat beschlossen, den Einsatz ferngesteuerter Fluggeräte über fremdem Privatgrund drastisch einzuschränken. Ein strafrechtliches Verbot von Flügen über Schulen und Kindergärten dürfte folgen. Gouverneur Jerry Brown könnte noch Vetos einlegen. Branchenverbände kritisieren den ersten Parlamentsbeschluss und halten ihn für rechtswidrig.
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
Aufsehen erregt der Gesetzesantrag SB 142, der am Montag mit breiter Mehrheit angenommen wurde. Er definiert den Betrieb eines unbemannten Fluggeräts in einer Höhe von bis zu 350 Fuß (rund 107 Meter) über Boden als widerrechtliche Inbesitznahme (wrongful occupation) des Grundstücks, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Grundstücksberechtigten vorliegt. Für die widerrechtliche Inbesitznahme kann eine angemessene Miete gefordert oder eine etwaig beim Störer eingetretene Bereicherung abgeschöpft werden, was immer höher ist. Dazu kommen Ansprüche nach Common Law.
Wenig Platz
Derzeit dürfen private Drohnen in den USA nur bis maximal 400 Fuß über Boden betrieben werden. Über kalifornischem Privatgrund bliebe damit nur der Bereich von 350 bis 400 Fuß übrig, was etwa 15 Metern Luftraum entspricht. Im Februar hat die Luftfahrtbehörde FAA einen Entwurf für neue Drohnen-Regeln vorgestellt.
Damit würde die maximale Betriebshöhe von 400 Fuß (122 Meter) auf 500 Fuß (152 Meter) angehoben, was in Kalifornien aber auch nur 45 Meter ließe. Begegneten sich da mehrere Fluggeräte, könnte es eng und gefährlich werden.
Gegner sehen Kompetenzüberschreitung
Der Branchenverband AUVSI zeigte sich "schwer enttäuscht" über die Verabschiedung von SB 142. Die Branche unterstütze die sichere, nicht-aufdringliche Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge. Doch das Gesetz schaffe Widersprüche zu Bundesrecht, verwirre Drohnenbetreiber und schade der kalifornischen Wirtschaft. "Der Supreme Court hat entschieden, dass Eigentumsrechte nicht endlos in den Himmel reichen. Nur die FAA kann den Luftraum regulieren; Staaten und Kommunen können das nicht", sagte AUVSI-Präsident Brian Wynne.
Zuvor hatte schon die Consumer Electronics Association (CEA) einen geharnischten Brief (PDF) an die kalifornischen Abgeordneten gerichtet: Die Grenze von 350 Fuß sei willkürlich und werde eine Lawine an Klagen von Grundstückseigentümern hervorrufen, was Verbrauchern und kommerziellen Drohnenbetreibern schaden werde. Außerdem kämen auf den Staat Kalifornien selbst hohe Verfahrenskosten zu, weil SB 142 gegen die US-Verfassung verstoße.
Und die Materie liege gar nicht in der Kompetenz der Bundesstaaten, sondern bei der FAA; sie ist ausdrücklich vom US-Parlament damit beauftragt worden. Die CEA wies zudem darauf hin, dass die U.S. National Telecommunications and Information Administration (NTIA) im Begriff ist, Vorschläge in Sachen Privatsphäre, Transparenz und Verantwortung bei unbemannten Fluggeräten auszuarbeiten.
Weitere Gesetzesanträge
In seiner ursprünglichen Version war SB 142 zum Schutz der Privatsphäre gedacht. Doch wurde es komplett umgeschrieben, so dass es nicht mehr darauf ankommt, ob das Luftfahrzeug überhaupt ein Aufnahmegerät hat. Außerdem hat Kalifornien vergangenes Jahr sein scharfes "Anti-Paparazzi"-Gesetz stark ausgeweitet, um fliegende Neugier abzustellen.
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
Ein Gesetz, das die behördliche Überwachung aus der Luft eingedämmt hätte, scheiterte damals am Veto von Gouverneur Jerry Brown. Eine neue Version, AB 56, wird derzeit im kalifornischen Parlament verhandelt, dürfte aber diesmal im Senat schubladisiert werden.
Der aktuelle Gesetzesantrag SB 271 aktiviert sogar Strafrecht und steht kurz vor der Beschlussfassung. Er soll den nicht ausdrücklich genehmigten Betrieb unbemannter Fluggeräte über Schulen und Kindergärten zur Straftat erklären, und zwar von einer Stunde vor bis eine Stunde nach Betrieb der Bildungseinrichtung. Wer dabei auch noch Aufnahmen macht begeht eine weitere Straftat.
Journalisten sollen diesen Verboten erst dann unterliegen, wenn sie vom Direktor aufgefordert werden, ihre Tätigkeit einzustellen. Allerdings hat derzeit nur CNN eine bundesrechtliche Genehmigung für journalistische Drohneneinsätze. Behörden würden indes von SB 271 ausdrücklich nicht darin eingeschränkt, über Kindergärten und Schulen zu fliegen und zu filmen. (ds)