"Ein schlafender Riese"

Tanja Gönner, Umweltministerin von Baden-Württemberg im TR-Interview: Baden-Württemberg hat kürzlich das erste Gesetz verabschiedet, das Hausbesitzer verpflichtet, bei Um- oder Neubau erneuerbare Wärmequellen zu nutzen.

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Während Bundesumweltminister Gabriel noch an einem Gesetz arbeitet, das Hausbesitzer verpflichtet, erneuerbare Wärmequellen zu nutzen, hat ein Bundesland vereits ein solches Gesetz verabschiedet: Baden-Württemberg.

Das am 7. November vom Stuttgarter Landtag verabschiedete Wärmegesetz für Baden-Württemberg betrifft alle Wohngebäude, die ab April 2008 gebaut oder deren Heizungsanlage ab 2010 ausgetauscht wird. Bei Neubauten müssen dann 20 Prozent der Heiz- und Warmwasser-Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, bei Sanierungen zehn Prozent. Das kann durch Solarkollektoren, Wärmepumpen, Biomasse, Blockheizkraftwerke, Erd- oder Fernwärme geschehen. Ersatzweise wird auch eine Photovoltaik-Anlage oder eine effiziente Wärmedämmung angerechnet.

Das Bundeswärmegesetz von Sigmar Gabriel befindet sich noch in der Abstimmung. In der zu Redaktionsschluss diskutierten Fassung unterscheidet es sich vor allem in drei Punkten vom baden-württembergischen Landesgesetz: es fordert statt eines definierten Anteils die "überwiegende" Nutzung erneuerbarer Wärme; es gilt nicht nur für Wohn-, sondern auch auch für gewerbliche Gebäude; Biogas- und Bioöl werden nur in Ausnahmefälle akzeptiert.

Technology Review: Frau Gönner, Sie sind als CDU-Umweltlandesministerin Vorreiterin bei einem Gesetz zur erneuerbaren Wärme. Möchten Sie SPD und Grüne links überholen?

Tanja Gönner: Es geht mir nicht um die Frage, ob ich irgendjemanden überhole, sondern um den Inhalt. Beim Strom sind wir mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz schon deutlich vorangekommen. Wärme aus regenerativen Quellen ist hingegen ein schlafender Riese, den wir erst noch wecken müssen. Obwohl es für die erneuerbare Wärme sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene seit vielen Jahren durchaus finanzielle Anreize gibt, haben wir den großen Sprung noch nicht geschafft.

TR: Der SPD-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat mittlerweile einen eigenen Entwurf für ein Wärmegesetz vorgelegt. Dieser Entwurf wird auf Bundesebene von Union und FDP ziemlich unter Beschuss genommen – dabei unterscheidet er sich gar nicht so groß von Ihrem Wärmegesetz. Was genau stimmt mit Gabriels Wärmegesetz nicht?

Gönner: Dort wurde der Anwendungsbereich ohne jede technische Definition festgelegt – zum Beispiel durch den Begriff der "grundlegenden Sanierung". Ich wünsche jedem viel Spaß dabei, eine rechtssichere Definition für eine grundlegende Sanierung zu finden. Deswegen habe ich den Eindruck, es war ein erster Schnellschuss für die Presse, weil wir mit unserem Gesetz schon im Landtag waren.

TR: Definitionen sind ja eher handwerkliche Fragen. Inhaltlich sind Sie demnach mit Herrn Gabriel auf einer Linie?

Gönner: Inhaltlich sind wir auf einer Linie. Aber Gesetzgebung muss handwerklich sauber sein, denn der Bürger erwartet zu Recht von der Politik, dass sie vorher überlegt, was sie macht. Grundsätzlich sind wir uns aber einig, dass eine Nutzungspflicht sinnvoller ist als ein ursprünglich auch mal überlegtes Vergütungsmodell.

TR: Also eine Abgabe für fossile Wärmequellen, mit denen erneuerbare dann subventioniert werden würden, ähnlich wie beim Strom-Einspeisegesetz. Was ist falsch an einem solchen Modell? Schließlich würde es alle Verbraucher gleichermaßen betreffen, während bei der Nutzungspflicht nur zwei Gruppen belastet werden – nämlich diejenigen, die nach dem Stichtag ein Haus bauen oder ihre Heizungsanlage sanieren.

Gönner: Wer in erneuerbare Wärme investiert, heizt auf lange Sicht günstiger. Warum sollte der dafür über die jetzt schon vorhandene Förderung hinaus noch Geld vom Staat erhalten?

TR: Bei Mietwohnungen investiert der Besitzer, aber die Mieter profitieren von der niedrigeren Heizungsrechnung.

Gönner: Wir prüfen derzeit, wie das Mieter-Vermieter-Dilemma aufgelöst werden kann. Aber das liegt außerhalb dieses Gesetzes.