Presseverbände und TV-Sender vereint gegen neue Vorratsdatenspeicherung

Die wichtigsten deutschen Medienverbände und Rundfunksender schlagen gemeinsam Alarm, dass das geplante anlasslose Datensammeln die Pressefreiheit unterwandere. Der Informantenschutz werde ausgehöhlt.

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Vorratsdaten
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Die von der Bundesregierung geplante neue Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die grundrechtlich geschützte Presse- sowie Rundfunkfreiheit, warnen deutsche Medienverbände und Rundfunksender. Sie sei weder verfassungsrechtlich noch europarechtlich zu rechtfertigen, kritisieren DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VPRT, der Deutsche Presserat sowie die Sender ARD und ZDF erstmals gemeinsam in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis würden geschwächt.

Vorratsdatenspeicherung

"Die anlasslose Speicherung, Erhebung und sonstige Verwendung solcher Daten auf Vorrat ist mit dem national und auf europäischer Ebene garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den hieraus erwachsenden datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Datensparsamkeit nicht zu vereinbaren und deswegen unzulässig", heißt es in dem 22-seitigen Papier für den Bundestag aus der Feder von DJV-Justiziar Bernd Pöppelmann. Das Vorhaben stelle in der vorgesehen Form "auch einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte dar".

Durch das wochenlange Vorhalten von Verbindungs- und Standortdaten ließen sich die Kontakte zwischen Redaktionen und ihren Informanten nachvollziehen, warnen die Medienvertreter. Es könnten auch Bewegungsprofile angefertigt werden. Alle damit ermöglichten staatlichen Maßnahmen seien für sich sowie zusammengenommen geeignet, "das Vertrauen in den Informantenschutz nachhaltig zu untergraben beziehungsweise gar nicht erst aufkommen zu lassen". Dies gefährde die journalistische Berichterstattungsfreiheit "in nicht hinnehmbarem Maße".

Die Regierung habe die umstrittene Initiative auch nur "undifferenziert und damit pauschal" begründet und folglich nicht ausreichend gerechtfertigt, hält die Gruppe fest. Der Gesetzgeber müsse auf der Grundlage ihm vorliegender Statistiken nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen und in welcher Weise er derlei Instrumente in Stellung bringe.

Den vorgesehenen Straftatbestand der Datenhehlerei gilt den Medienvertretern als weitere "Störung", die das "Potenzial einer einschüchternden Wirkung auf journalistische Quellen in sich trägt". Falls die Bestimmung trotzdem eingeführt werden sollte, müsse zumindest zweifelsfrei geregelt werden, dass journalistische Tätigkeiten generell nicht erfasst würden.

Insgesamt fordert der Zusammenschluss aber die Abgeordneten auf, das Gesetzesvorhaben generell abzulehnen. Der federführende Rechtsausschuss des Parlaments wird voraussichtlich am 21. September eine Anhörung zu dem Gesetzesanlauf durchführen. Vertreter der Medien sind bislang nicht als Sachverständige dazu geladen. (axk)