Maas fordert deutschsprachiges Zensurteam von Facebook

In einer internen Forderungsliste hat das Justizministerium seine Gesprächspunkte für das für Montag geplante Gespräch mit Facebook-Vertretern konkretisiert und wünscht sich mehr Entgegenkommen.

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Facebook

(Bild: dpa, Armin Weigel)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Susanne Nolte

In der seit gut zwei Wochen laufenden Debatte um die Hass-Kommentare auf Facebook hat Justizminister Heiko Maas seine Forderungen gegenüber dem US-Konzern konkretisiert. Wie der SPIEGEL in seiner heutigen Ausgabe berichtet, verlangt Maas von Facebook ein Team deutschsprachiger Mitarbeiter, die gezielt gegen ausländer- und flüchtlingfeindliche Äußerungen vorgehen.

Das Polit-Magazin bezieht sich dabei auf eine interne Forderungsliste des Justizministeriums, die Maas den Facebook-Vertretern in dem für Montag anberaumten Gespräch vortragen will. Danach solle das US-Unternehmen enger mit deutschen Strafverfolgern und zivilen Vereinen kooperieren. Um "verlorenes Vertrauen" zurückzugewinnen – heißt es etwa –, müsse das Unternehmen offenlegen, wie viele Beschwerden über Hass-Botschaften es erhält, wie viele Mitarbeiter sich nach welchen Kriterien darum kümmern, wie lange die Prüfungen dauern und wie oft problematische Inhalte tatsächlich gelöscht werden.

Damit bezieht sich Maas ausschließlich auf die "Gemeinschaftsstandards", die Facebook selbst definiert und seinen Benutzern auferlegt hat – die also den Rang Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) haben. Indem er in seinen Forderungen Begriffe wie volksverhetzend verwendet, befindet er sich aber nicht auf dem Terrain der AGBs, sondern des Strafgesetzbuches (StGB). Letzteres definiert die Volksverhetzung in § 130, Absatz 1:

"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Darüber hinaus äußert sich das StGB in den folgenden Absätzen klar zur Verbreitung solcher Inhalte über Schriften, Rundfunk und Telemedien. Zudem sind Provider gesetzlich verpflichtet, solche Inhalte sofort zu löschen.

Wenn Maas, statt sich als zuständiger Minister mit der Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu beschäftigen, von einem US-Unternehmen fordert, eine Zensur-Gruppe einzurichten und selber die Sheriff-Rolle zu übernehmen, ist das mehr als bedenklich. Auch die Forderung, Facebook solle enger mit deutschen Strafverfolgern kooperieren, ist absurd: Die Regeln hierfür sind klar definiert. Vielleicht finden die Facebook-Vertreter bis Montag noch Zeit, die entsprechenden Gesetzestexte zusammenzustellen und sie Herrn Maas vorzulegen.

Siehe hierzu auch:

(sun)