Apple vs. Samsung: Verkaufsverbote noch nicht vom Tisch

Ein Berufungsgericht hat Apple wieder die Möglichkeit eingeräumt, Verkaufsverbote für bestimmte Samsung-Geräte anzustreben. Der iPhone-Hersteller erachtet bestimmte patentierte Funktionen für verletzt.

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Patentprozess von Apple und Samsung

(Bild: dpa, Andreas Gebert)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker
  • mit Material der dpa

Ein US-Berufungsgericht hat Apple im Patentstreit mit Samsung eine weitere Chance eingeräumt, ein Verkaufsverbot für Samsung-Geräte zu erstreiten. Die Kammer hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf, die Apple im vergangenen Jahr Verkaufsverbote gegen Geräte wie das Samsung Galaxy S3 verweigert hatte. Über die Frage muss nun neu verhandelt werden, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Apple Inc. v. Samsung Electronics, Federal Appeals Court 14-1802, US District Court Northern California 5:12cv00630).

Apple vs. Samsung, 2. Runde

Seit Ende März 2014 läuft der zweite Prozess zwischen Apple und Samsung. Diesmal geht es ausschließlich um angeblich verletzte Patente, Geschmacksmuster (Design-Patente) spielen keine Rolle. Apple verlangt einen Schadenersatz von 2 Milliarden US-Dollar, Samsung seinerseits möchte 7 Millionen haben.

Es sei entscheidend, dass Firmen ihre Konkurrenten von der "Nutzung ihrer Eigentumsrechte ausschließen können", betont das Berufungsgericht in der Begründung. Ebenso wichtig sei das Recht, Exklusivität zu wahren, dies werde "durch Patente garantiert". Einer der drei Richter konnte sich der Meinung allerdings nicht anschließen und gab eine abweichende Einschätzung zu Protokoll. Das Berufungsgericht entscheidet in der Sache nicht neu, sondern prüft, ob zum Beispiel Rechtsfehler der Vorinstanz eine Wiederaufnahme erforderlich machen.

In dem zweiten Patentrechtsstreit der beiden Konzerne geht es unter anderem um Patente für die Wisch-Geste zum Entsperren der iPhones und das Hervorheben von Telefonnummern und Links zum Anklicken.

Apple hatte in dem Fall von der Jury knapp 120 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen bekommen. In Deutschland war das Patent zum Entsperren der iPhones jüngst vom Bundesgerichtshof (BGH) für nichtig erklärt worden.

Beide Konzerne haben die Patentstreitigkeiten inzwischen auf die USA begrenzt. Über die im ersten großen kalifornischen Patentprozess gegen Samsung verhängte Schadenssumme von gut 1 Milliarde Dollar wird ebenfalls noch gestritten, sie wurde bereits mehrmals nach unten korrigiert. (lbe)