Maßnahmen gegen Online-Hetze: Juristin warnt vor Aushöhlung der Meinungsfreiheit

„Demokratie heißt Ärger“, sagt Françoise Tulkens. Den muss man aushalten. Doch die ehemalige Richterin des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs fürchtet in der aktuellen Stimmung eine zunehmende Einengung der Meinungsfreiheit.

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Von
  • Monika Ermert
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Auf einer Tagung des Europarats zur Meinungsfreiheit hat eine ehemalige Richterin des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) die zunehmende Kriminalisierung von Hass-Botschaften im Internet kritisiert. "Nur die direkte Aufstachelung zur Gewalt sollte justiziabel sein”, sagte Francoise Tulkens, die von 1998 bis 2012 Richterin am EGMR und dessen Vizepräsidentin war.

Tulkens war an dem Urteil im Fall des Vorsitzenden der belgischen Front National beteiligt, der in seinem Heimatland wegen rassistischer Flugblätter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Zudem wurde ihm das passive Wahlrecht für zehn Jahre aberkannt. Vor dem EGMR klagte der Mann daraufhin wegen Einschränkung seiner Meinungsfreiheit. Tulkens gehörte eine der vier Stimmen, mit denen die siebenköpfige Kammer des EGMR die Klage abwies (Feret vs Belgium, No. 15615/07).

Heute würde sie anders entscheiden, sagte Tulkens gegenüber heise online, wegen der “Auswirkungen auf die weitere Spruchpraxis“. In Urteilen würde zunehmend auf eine direkte Verbindung zwischen Äußerungen und möglichen Taten verzichtet, so ihre Sorge. Die Grenze überschritten sieht Tulkens zum Beispiel bei einer Entscheidung des EGMR, mit der das Verbot von Flugblättern mit homophobem Inhalt an einer schwedischen Schule bestätigt worden war.

"Demokratie heißt Ärger“, sagt sie und empfiehlt die direkte Auseinandersetzung und Bildung, "auch wenn das naiv klingt“. Ansonsten drohe die Aushöhlung der Meinungsfreiheit. Nicht zuletzt im Netz gehe der Trend aber genau in die Richtung, meinen auch andere Teilnehmer der Tagung in Straßburg. Ein Film wie "Das Leben des Brian“ könnte im heutigen Klima nicht mehr entstehen, meint Nicolas Vadoot von der Stiftung Cartooning for Peace. Nach dem Anschlag auf die Redaktion des französischen Satireblattes Charlie Hebdo habe schon die Äußerung "Ich bin nicht Charlie“ zu einer Verurteilung gesorgt.

Im Gefolge der Ausweitung befürchteten Teilnehmer der Konferenz auch eine Verschiebung der Haftung für Intermediäre und das Delphi-Urteil des EGMR scheint sie zu bestätigen. Die Last, sich gegen defamatorische oder verletzende Äußerungen zu wehren, dürfe im Internet nicht allein den "Opfern“ aufgebürdet werden, sagte Robert Spano, Richter am EGMR. Spano verteidigte das Urteil, das Schadenersatz gegen das litauische Newsportal für rechtmäßig erklärt hatte, obwohl Delphi die Hetz-Äußerungen gegen die Inhaber eines Fährunternehmens auf dessen Beschwerde hin sofort vom Netz genommen hatte.

Spano mahnte, "keine zu großartigen Schlussfolgerungen für die Haftbarkeit von Intermediären“ aus dem Urteil abzuleiten. Kritiker der Urteils fürchten hingegen, dass Nachrichtenanbieter und später vielleicht auch andere "kommerziell tätige“ Plattformen zu einer präventiven Überprüfung von Inhalten gedrängt werden. Damit wäre privater Zensur Tür und Tor geöffnet und das Recht zu schockieren und auch zu verstören werde verschwinden.

Update 22.10.205, 18:00 Uhr: In der ersten Fassung dieses Artikels hieß es fälschlicherweise, Tulkens sei am Verfahren im Falle des französischen Cartoonisten Denis Leroy beteiligt gewesen. Tatsächlich handelt es sich um das Verfahren gegen Feret, auf das sich auch die Äußerungen Tulkens' beziehen. Der zweite Absatz wurde entsprechend korrigiert. (vbr)