Neues Elektroschrott-Gesetz: Onlinehandel muss Altgeräte entsorgen

Am Samstag tritt das neue Elektroaltgerätegesetz in Kraft, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzt. Kleine und mittelständische Onlinehändler haben damit ein paar Probleme.

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Alte Computer

(Bild: dpa)

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Nach dem Erscheinen im Bundesgesetzblatt vom heutigen Freitag tritt am Wochenende eine neue Regelung für die Entsorgung alter und kaputter Elektrogeräte in Kraft. Mit dem im Juli vom Bundestag verabschiedeten “Elektro- und Elektroaltgerätegesetz” (ElektroG) wird der Handel verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und fachgerecht recyceln oder entsorgen zu lassen. Für Verbraucher ist das eine praktische Alternative zum Recyclinghof, für den Onlinehandel ein Riesenproblem.

Händler müssen nun kleinere Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter kostenlos zurücknehmen, größere nur beim Kauf eines neuen Geräts. Viele Händler, vor allem die großen Ketten, machen das bereits seit Jahren freiwillig. Für die anderen gibt es eine Übergangsfrist von neun Monaten, die Regelung umzusetzen. Für kleine Geschäfte, die nicht mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, macht das Gesetz eine Ausnahme.

Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie um. Die sogenannte WEEE-Richtlinie von 2012 verpflichtet die Mitgliedsstaaten, für mehr Recycling von Altgeräten zu sorgen. 2014 wurde nur ein Drittel des pro Bundesbürger anfallenden Elektroschrotts eingesammelt. "Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher”, sagt Bundesumweltministern Barbara Hendricks (SPD). Sie hofft, dass durch mehr Annahmestellen mehr Verbraucher ihre Altgeräte dem fachgerechten Recycling zuführen – und so auch weniger Elektroschrott im illegalen Export und auf den Deponien in Afrika landet.

Die neue Rücknahmepflicht gilt auch für Onlinehändler. Deren Verband fürchtet jedoch, das aus dem dem neuen Gesetz über die Rücknahmepflicht hinaus “weitere Handlungsverpflichtungen mit schwerwiegenden Folgen” auf sie zukommen. Das gilt weniger für Logistikriesen wie Amazon, der die Altgeräteentsorgung ohnehin schon im Angebot hat. Sondern vor allem für zahlreiche kleinere Händler, die eigene Online-Shops betreiben oder auf Plattformen wie eBay ihre Waren verkaufen.

Der Gesetzgeber habe sich nicht um die Frage gekümmert, “wie diese Rücknahme im Onlinehandel unter Beachtung aller notwendigen Umwelt- und Transportmaßgaben in der Praxis stattfinden soll”, kritisiert der Bundesverband Onlinehandel (BVOH). Dessen Präsident Oliver Prothmann ist sauer: “Dass sich die Politik in solchem Ausmaß über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzt, ist ärgerlich.“ Die praktische Umsetzung bleibe für viele Betroffene noch unklar. Eine Alternative sieht der Verband in der Wertstofftonne – damit wären die Händler bei den Kleingeräten aus dem Schneider.

Der Verband sieht in der EU-Richtlinie auch ein Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel. Während die EU-Kommission einerseits den digitalen Binnenmarkt fördert, führt sie im Handel neue Hürden ein. “Insbesondere kleine und mittelständische Händler und Hersteller” stellten den grenzüberschreitenden Handel wegen der Vorschriften ein, die für Auslandsgeschäfte den Nachweis einer Niederlassung oder eines Rücknahmebeauftragten im Zielland und entsprechende finanzielle Garantien verlangen.

(vbr)