Gesetz gegen Routerzwang: Verbände appellieren vor Verabschiedung an Abgeordnete

Offenbar glauben Verbraucherverbände noch nicht daran, dass das Gesetz zur freien Endgerätewahl am Internet-Anschluss in trockenen Tüchern ist. Befürworter des Routerzwangs konnten schon den Bundesrat auf ihre Seite ziehen.

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Gesetz gegen Routerzwang: Verbände wenden sich vor Verabschiedung an Abgeordnete
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Von
  • Dusan Zivadinovic

Das lange geplante und von Politik und Verbrauchern gleichermaßen befürwortete Gesetz gegen Zwangsrouter scheint bisher auf einem guten Weg. Einige Zweifel bleiben aber, denn noch ist es eben nicht unter Dach und Fach und könnte also auf den letzten Metern verwässert werden. Daher haben sich zehn Verbände zu einem gemeinsamen Anschreiben an zahlreiche Bundestagsabgeordnete zusammengeschlossen, darunter der Bundesverband Sicherheitstechnik, Digitalcourage e.V., die Free Software Foundation Europe, der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller und der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Das Gesetz zur "Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" (TK-Endgerätegesetz) soll das mit der Liberalisierung des Tk-Markts zugesprochene Recht wiederherstellen, nach dem Nutzer und Unternehmen die für sie am besten geeigneten Endgeräte frei am Markt auswählen und anschließen dürfen. Der Deutsche Bundestag hat den aktuellen Entwurf am 15. Oktober 2015 an vier Fachausschüsse überwiesen, die nun am 4. November über den endgültigen Wortlaut beraten.

Jedoch haben sich schon zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens einige Netzbetreiber, die mittels Zwangsroutern ihre Einnahmen erhöhen und den Support-Aufwand senken, im Stillen, aber offenbar wirksam gegen die freie Routerwahl gestellt. Mit dem Brief wollen die Autoren den Volksvertretern in Erinnerung rufen, wie wichtig es sei, das geplante Gesetz für die Telekommunikations-Endgerätefreiheit unverändert umzusetzen. "Das heutige Schreiben soll eine Wiederholung der enttäuschenden Reaktion des Bundesrats vermeiden", erklärt Max Mehl, Deutschland-Koordinator der FSFE. Der Bundesrat hatte Ende September überraschend einige Einwände von Zwangsrouter-Befürwortern übernommen und gegen den aktuellen Entwurf in Stellung gebracht.

Wörtlich heisst es in dem am heutigen Mittwoch versendeten Anschreiben: "Mit Blick auf die nun anstehenden Beratungen in den Ausschüssen für Wirtschaft und Energie, Digitale Agenda, Verkehr und digitale Infrastruktur sowie Recht und Verbraucherschutz bitten wir Sie daher herzlich, den Entwurf des TK-Endgerätegesetzes in seiner vorliegenden Fassung und damit die vollständige Abschaffung des Routerzwangs zu unterstützen."

Es sei im Hinblick auf den Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie die Unabhängigkeit der Anwenderinnen und Anwender unerlässlich, dass sie "eindeutig und zu jeder Zeit die Hoheit über die Endgeräte in ihrem privaten Netz besitzen". Dies werde durch den vorliegenden Gesetzentwurf wieder sichergestellt, der in diesem Zusammenhang auftauchenden Problemen effektiv entgegen wirke. Zudem habe keines der "vorgeschobenen technischen Argumente im Zusammenhang mit Zugangstechnologien (DSL, Kabel und Glasfaser) der fachlichen Prüfung standgehalten".

Als Beispiel für die Machbarkeit der Wahlfreiheit führen die Verbände den US-amerikanischen Endgerätemarkt auf, in dem Verbraucher "seit jeher frei entscheiden können". Auch stehe der Entwurf des TK-Endgerätegesetzes in vollem Einklang mit sämtlichen nationalen sowie europarechtlichen Vorgaben.Das BMWi strebt mit dem neuen TK-Endgerätegesetz auch eine Stärkung des Wettbewerbs unter den Endgeräteherstellern sowie im Fachhandel an.

Nach der Beratung in den Fachausschüssen steht das Gesetzgebungsverfahren gegen den Routerzwang am 5.11. auf der Tagesordnung im Bundestag. Danach ist eine zweite Lesung im Bundesrat angesetzt, anschließend geht es in die Winterpause. Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann man im Februar 2016 rechnen.

[Update]: 28.10.2015, 16:40, Timeline korrigiert und ergänzt (dz)