Vectoring: Regulierer legt Regeln für Bitstrom-Zugang fest

Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen für den Bitstrom-Zugang zum Netz der Telekom beschlossen. Die Wettbewerber sind nicht vollkommen glücklich.

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Vectoring: Regulierer legt Regeln für Bitstrom-Zugang fest

(Bild: c't)

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Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen für den Bitstrom-Zugang zum Netz der Telekom festgelegt. Der Bonner Konzern muss die Gebühren für Bitstrom-Zugang zumindest teilweise vorab genehmigen lassen, teilte die Regulierungsbehörde am Donnerstag mit. Vertreter der Wettbewerber begrüßten die Entscheidung grundsätzlich, fürchten aber, die Telekom könne den eingeräumten Spielraum für hohe Preise ausnutzen.

Beim Bitstrom-Zugang übernehmen die Wettbewerber das Kundensignal entweder auf der Zugangsnetzebene (Layer 2) oder im Kernnetz (Layer 3) der Telekom. Für den Zugang zum Layer-2-Bitstrom stehen bundesweit knapp 900 Übergabepunkte zur Verfügung, an denen die Wettbewerber dann mit eigener Infrastruktur andocken. Diese Zugangsart ermöglicht den Wettbewerbern, ihre Produkte individuell zu gestalten.

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass mit steigender Verbreitung der Vectoring-Technik, bei der die Teilnehmeranschlussleitungen eines Verteilers gebündelt und nur von einem Provider verwaltet werden, auch der Layer-2-Zugang an Bedeutung gewinnt. Deshalb muss die Telekom die Entgelte für Layer 2 vorab genehmigen lassen, während der Regulierer bei den Preisen für den Layer-3-Zugang nur bei Bedarf einschreitet.

In 20 Großstädten wird die Telekom darüber hinaus von der Pflicht entbunden, einen Layer-3-Zugang anzubieten, wenn sie einen Layer-2-Zugang im Angebot hat (Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Flensburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, Leverkusen, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Recklinghausen, Reutlingen, Troisdorf, Tübingen und Zwickau). Die Wettbewerber haben diese lokalen Ausnahmen im Vorfeld scharf kritisiert. Sie sehen darin den Einstieg in die Regionalisierung der Regulierung. Die Wettbewerber fürchten, dass es bei den 20 Ausnahmen nicht bleibt und am Ende dieser Entwicklung auch die Mutter aller Vorleistungen – der direkte Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – angetastet werden könnte.

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs für den Bitstrom-Zugang im April, einem nationalen Konsultationsverfahren und keinen Einwänden der EU-Kommission konnten die neuen Bedingungen nun in Kraft treten. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) hat die Vorab-Preisregulierung für den Layer-2-Zugang in einer Stellungnahme begrüßt. Der Verband befürchtet aber, das die "stark vereinfachte Prüfung dazu führen wird, dass der Ex-Monopolist die ihm eingeräumten Spielräume" für "möglichst hohe Entgelte" nutzen werde.

Die von der Telekom vorgeschlagenen Entgelte würden "lediglich nach dem Maßstab der Missbrauchskontrolle geprüft", kritisiert der Breko. Die Genehmigung der Entgelte könne dann nur verweigert werden, wenn diese tatsächlich missbräuchlich seien. "Nach unserer Ansicht muss zur Gewährleistung eines funktionierenden Wettbewerbs aber eine eingehende Prüfung durch die Bundesnetzagentur erfolgen, im Rahmen derer die der Deutschen Telekom tatsächlich entstehenden Kosten für den Layer-2-Zugang die Basis der regulierten Entgelte bilden“, fordert Breko-Geschäftsführer Stephan Albers. (vbr)