Den Tauschbörsen an den Kragen
In einem Gutachten fordern die MedienverbĂ€nde mehr Rechte, um der âDatenpiraterie im Internetâ den Garaus zu machen. Weil man mit Diskussionen allein aber noch keine Raubkopierer fĂ€ngt, arbeitet die Videobranche an einer Software, die Filesharing-Dienste automatisch nach Urheberrechtsverletzungen durchforstet und die Daten der Anbieter protokolliert.
MedienunternehmerverbĂ€nde wollen den AktivitĂ€ten der Nutzer in Online-Tauschbörsen nicht lĂ€nger zusehen. Empfehlungen fĂŒr GegenmaĂnahmen soll nun ein vom Deutschen Multimedia Verband (dmmv) und dem Verband der privaten Rundfunk- und Telekommunikationsanbieter (VPRT) in Auftrag gegebenes Gutachten zur âDatenpiraterie im Internetâ liefern.
Im ersten Teil des anlĂ€sslich des Berliner Medienforums 2002 vorgestellten Gutachtens kommen Dr. Andreas Pfitzmann (TU Dresden) und seine Forschungsgruppe zu dem Schluss, dass aktuelle Kopierschutzsysteme âkatastrophal schlechtâ und DRM-Systeme âsystematisch unsicherâ seien. Auch mittelfristig eigneten sich insbesondere reine Software-Lösungen nur bedingt, um digitale Medien effektiv vor Piraterie zu schĂŒtzen.
Laut Rechtsprofessor Dr. Ulrich Sieber von der UniversitĂ€t MĂŒnchen ist Datenpiraterie im Internet inzwischen âexistenzbedrohendâ fĂŒr die Software-, Audio- und Videoindustrie und gefĂ€hrde somit die Volkswirtschaft. Er erwartet daher ein Einschreiten des Gesetzgebers, das schon âaus verfassungsrechtlichen GrĂŒndenâ geboten sei. Damit VerbĂ€nde und Vereinigungen der Rechteinhaber effektiv gegen Internetpiraten vorgehen könnten, mĂŒssten ihnen erweiterte âAuskunftsansprĂŒcheâ gegenĂŒber Internet-Providern zugesichert werden, damit sie bei Verdachtsmomenten an die Personendaten herankommen können.
Die Regelungen in dem heftig diskutierten Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes hĂ€lt Sieber fĂŒr verfehlt. Er schlĂ€gt vor, das Umgehen von Systemen zum Kopierschutz und zum digita-len Rechtemanagement (DRM) auch im privaten Bereich strafbar zu machen. Der vorliegende Gesetzesentwurf beschrĂ€nke sich nur auf gewerbliches Vorgehen, die Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen und Privatkopien lieĂen sich so aber nicht eindĂ€mmen. Auch private Kopien von rechtswidrig hergestellten Vorlagen sollten durch âSchaffung von wirksamen zivilrechtlichen Sanktionenâ kĂŒnftig ebenfalls als rechtswidrig geahndet werden, so Sieber.
Angesichts dieser Aussagen bezeichnete Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der Liberalen, den MĂŒnchner Professor als âBeckstein des Urheberrechtsâ und spielte dabei auf den bayerischen Innenminister an, der unter Hinweis auf die TerrorismusbekĂ€mpfung immer neue Befugnisse fĂŒr Strafverfolger und StaatsschĂŒtzer fordert. Es mache keinen Sinn, âMillionen von User zu kriminalisierenâ.
Die Aufgaben, âdie Ăffentlichkeit so umzuerziehen, dass Herunterladen etwas Verwerfliches istâ, sei indes eine langwierige Aufgabe, befĂŒrchtet Marcus Englert, VizeprĂ€sident des VPRT. Gesetzgeber, Urheber und andere Rechteinhaber, GerĂ€tehersteller sowie Nutzer seien gleichermaĂen gefordert, damit man die Existenzgrundlage zahlreicher Unternehmen dauerhaftâ sichern könne, heiĂt es in der zusammenfassenden Pressemitteilung von dmmv und VPRT.
Eine beunruhigende Zukunft skizzierte ein Vertreter von RTL New Media: âWir brauchen eine Internet-Polizeiâ, forderte er, âdie Stichproben bei Heavy-Nutzern macht und sich die ĂŒbertragenen Inhalte mal anschautâ. Dann könne man âdenen richtig den Prozess machenâ.
Mit eigenen Waffen schlagen
WÀhrend das Gutachten Forderungen formuliert und auf eine Anpassung des Gesetzesentwurfs Urheberrecht drÀngt, will unter anderem der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels IVD (www.ivd-online.de) endlich NÀgel mit Köpfen machen. AnlÀsslich einer Podiumsdiskussion auf der Games Convention Leipzig beklagte sich ein Handelsvertreter der Videothekenbranche, dass immer nur geredet werde, aber nichts passiert. Damit sich das Àndert, wird im Auftrag des Videofachhandels eine Software zur automatisierten Suche nach Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Tauschbörsen entwickelt.
Ăhnlich wie die in den USA fĂŒr die Motion Picture Association (MPA) tĂ€tige Firma Ranger Online, will man auch deutsche Tauschbörsianer aufs Korn nehmen. c't liegt ein Konzeptpapier vor, das die nahe liegende Strategie gegen die Tauschbörsen beschreibt: Die auf den Namen âMiradorâ (spanisch: der Schauende; Aussichtsturm) getaufte Software will Tauschbörsen mit ihren eigenen Waffen schlagen. Fingierte Clients sollen als regulĂ€re Teilnehmer auftreten, das Tauschnetzwerk durchsuchen und die Ergebnisse samt zugehöriger IP-Adressen zur Sammlung an âDatenserverâ ĂŒbermitteln, die diese auswerten und an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Die Autoren des Papiers schlagen vor, eine Vielzahl von Clients in dem jeweiligen Filesharing-Netz zu platzieren, um etwa Ausfallsicherheit und hohe Erfolgsquoten zu garantieren.
Das Hauptaugenmerk der Videobranche dĂŒrfte zunĂ€chst in der BekĂ€mpfung von eDonkey 2000 liegen - die P2P-Börse hat sich inzwischen zur gröĂten âOnline-Videothekâ entwickelt. Solange es Open-Source-Implementierungen der zu durchforstenden P2P-Börse gibt, lassen sich recht einfach fingierte Clients programmieren. Ist sie indes âClosed Sourceâ (wie etwa Kazaa, Filetopia oder iMesh) und mĂŒssen sich die Clients bei der Anmeldung authentifizieren, steigt der Programmieraufwand erheblich. Dann kann man nur mittels âReverse Engineeringâ fingierte Clients basteln, was ironischerweise seinerseits auf Urheberrechtsverletzungen hinauslaufen könnte. Zudem dĂŒrfte ein Katz- und Mausspiel zwischen den Entwicklern von Tauschbörse und SchnĂŒffelsoftware entbrennen.
WĂ€hrend Ranger Online seine Produkte offensiv vermarktet, wollen die deutschen Software-Entwickler zumindest vorerst im Hintergrund bleiben. Unter Androhung rechtlicher Schritte wollte es die Firma c't untersagen, Details ĂŒber die Software zu publizieren - dazu sei es noch zu frĂŒh. Erst bei âVeröffentlichung der Softwareâ wolle man eine Pressemitteilung herausgeben.
c't wies bereits Anfang vergangenen Jahres auf den zunehmenden Filmtausch im Internet hin. Aber erst seitdem vermehrt deutschsprachige Fassungen von Hollywood-Blockbustern schon vor ihrem Starttermin in Filesharing-Diensten auftauchen, bekommt die Videobranche die Auswirkungen zu spĂŒren.
Beim Download von âMoviezâ ergibt sich fĂŒr Strafverfolger indes ein spezielles Problem: Aufgrund des anfallenden Datenvolumens fĂŒr komplette DVD-Rips handelt es sich bei notorischen Videoanbietern und -saugern ĂŒberwiegend um Flatrate-Kunden. Das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) gestattet die Speicherung von IP-bezogenen Daten seitens des Zugangsproviders nur zu Abrechnungszwecken - bei Pauschalangeboten (âFlatrateâ) ist dies unnötig und nach Ansicht von Rechtsexperten sogar rechtswidrig. T-Online tut es dennoch, andere Flatrate-Anbieter jedoch nicht (siehe c't 19/02). Dann fehlen momentan selbst Strafverfolgungsbehörden Mittel und Wege, um die Personendaten zu beschaffen. (vza) (vza)