Zweifelhafter Notanker
Trotz aller Vorbehalte breitet sich Videoüberwachung immer weiter aus. Meist soll sie als letzter Notanker Symptome bekämpfen, deren Ursachen man nicht in den Griff bekommt.
- Angela Meyer
- Dr. Wolfgang Stieler
Das jüngste Beispiel, bei dem der Ruf nach einer Videoüberwachung in Schulen aufkam, stammt aus Niedersachsen: An einer Berufsschule haben einige Jugendliche einen Mitschüler regelmäßig brutal gequält und ihre Taten gefilmt - niemand aus der Klasse benachrichtigte die Lehrer. Erst nach Monaten offenbarte sich das Opfer einer an der Schule beschäftigten Sozialpädagogin.
|
Will alle Mittel ausschöpfen: Kultusminister Bernd Busemann schließt Videoüberwachung in Schulen nicht aus. |
Der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann nahm dies zum Anlass, in einer Rede an der betroffenen Berufsschule von den niedersächsischen Schulen ein eigenes Sicherheitskonzept zu fordern. Zwar stünde der pädagogische Ansatz, insbesondere die Begleitung des Unterrichts durch Sozialarbeiter, auch weiterhin an erster Stelle, um Vertrauen zu schaffen und vorbeugend dafür zu sorgen, dass es zu Bandenbildung und Gewaltausbrüchen gar nicht erst komme. Bei 1,2 Millionen Schülerinnen und Schülern im Land und über 80 000 Lehrerinnen und Lehrern könne man aber keine hundertprozentige Sicherheit garantieren. „Wir können und wollen unsere Schulen nicht zu Hochsicherheitstrakten ausbauen“, erklärte Busemann. „Aber für bestimmte kritische Zonen in den Schulen kann ich mir durchaus gewisse Überwachungsmechanismen vorstellen.“
Wenn es für notwendig gehalten werde, könne ein nach den Erfordernissen einer Schule erarbeitetes Sicherheitskonzept „auch den Einsatz entsprechender technischer Möglichkeiten beinhalten“, sagte Busemann weiter und bemühte sich sorgfältig, über Videoüberwachung zu sprechen, ohne das Wort selbst auch nur einmal in den Mund zu nehmen. Auch auf Details, beispielsweise die Frage, ob die Daten der Kameras gespeichert werden, wie lange das aufgezeichnete Material gegebenenfalls gespeichert werden soll und wer Zugriff darauf bekommt, ging Busemann nicht weiter ein, sondern betonte stattdessen, dass dies natürlich nicht alles sei: „Die Lösung für die Probleme aber nur in der Technik zu sehen, halte ich für verfehlt.“
Risiken
Die Vorsicht kommt nicht von ungefähr: Videoüberwachung ist seit Jahren in der Kritik. Erst im Dezember hatte Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Peter Zimmermann anlässlich der Vorlage seines neuen Tätigkeitsberichtes kritisiert, dass die technische Möglichkeit der Videoüberwachung von öffentlichen Einrichtungen, aber auch von Privatunternehmen häufig genutzt würden, ohne dabei auf die engen Grenzen des Datenschutzes zu achten.
Bereits vor vier Jahren hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Entschließung zu den Risiken und Grenzen der Videoüberwachung den zulässigen Rahmen deutlich gemacht. „In Frage kommen kann unter anderem die Beobachtung einzelner öffentlicher Straßen und Plätze oder anderer öffentlich zugänglicher Orte, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind, solange tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dort weitere Straftaten begangen werden (Kriminalitätsschwerpunkte) und mit der Beobachtung neben der Sicherung von Beweisen eine Präventionswirkung erreicht werden kann; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei strikt zu beachten. Ungezielte Verlagerungsprozesse sollten vermieden werden.“
Auch der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Burckhard Nedden, dessen Behörde gegebenenfalls auch die Rechtmäßigkeit von Videoüberwachungen in Schulen prüfen müsste, betonte gegenüber c't, dass solche Maßnahmen nur in begründeten Einzelfällen überhaupt denkbar seien, und auch nur dann, wenn keine anderen Maßnahmen mehr greifen würden. „Technik schafft keine Hilfe. Sie lenkt nur von der Behandlung der Ursachen ab und verleitet zu einer Konzentration auf die Symptome“, sagte Nedden.
Darüber hinaus bleibt eine Videoaufzeichnung auch dann, wenn sie nicht wirklich nützt, keineswegs ohne Effekt: Man müsse immer wieder überprüfen, wie sich eine solche Überwachung „insgesamt auf die Atmosphäre in der Schule auswirkt“, erklärte Nedden. „Aber der Minister hat ja gesagt, dass er aus den niedersächsischen Schulen keine Kasernen oder Gefängnisse machen wolle. Darüber bin ich sehr froh.“
Grenzen
Falls eine Schule sich entschließe, zum Mittel der Videoüberwachung zu greifen, müsse geprüft werden, ob die Überwachung verhältnismäßig und geeignet sei, erklärte Nedden die Rechts-lage. Nach seiner bisherigen Erfahrung mit Videoüberwachungen müsse man dabei insbesondere berücksichtigen, dass gezielt vorgehende Täter auf nicht überwachte Örtlichkeiten ausweichen würden. Eine flächendeckende Videoüberwachung von Schulen sei jedoch „weder machbar noch wünschenswert“.
Diese Ansicht vertreten nicht nur Datenschützer. Während der „Weiße Ring“, der Gewaltopfer betreut, nach Zeitungsberichten eine Kamerakontrolle nur als letztes Mittel etwa an sozialen Brennpunkten befürwortet, lehnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen Videoüberwachung klar ab, da sich damit Gewalttaten nicht verhindern ließen.
Selbst Brandenburg, dessen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sich kürzlich ebenso wie der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft für eine flächendeckende Videoüberwachung von Autokennzeichen ausgesprochen hat, lehnt diese zumindest in Schulen ab. Rechtlich sei die Videoüberwachung von Schulen zwar möglich, sagte der Sprecher des Bildungsministeriums Thomas Hainz gegenüber der Berliner Zeitung. Doch sei dies vor allem aus pädagogischer Sicht abzulehnen. Bisher haben nur wenige Schulen dies anders gesehen.
Dies mag auch daran liegen, dass die Technik an den eigentlichen Problemen vorbeigeht. Eine Echtzeit-Überwachung mit Sicherheitspersonal an Bildschirmen, bei der unter anderem die Gefahr des Missbrauchs „über den eigentlichen Zweck hinaus“ etwa zur Arbeitskontrolle besonders groß sei, kommt nach Ansicht des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten in Schulen nicht in Frage. Anwendbar wäre dort nur das üblicherweise für die Videoaufzeichnung eingesetzte Ringspeicherverfahren, bei dem die gespeicherten Daten nach einem definierten Zeitraum von beispielsweise 24 oder 48 Stunden automatisch überschrieben werden.
Ohne einen konkreten Anlass wird das Material bei diesem Verfahren grundsätzlich nicht gesichtet, das heißt, dass im Regelfall eine Beobachtung auch nachträglich nicht stattfindet, sondern lediglich eine befristet abrufbare Dokumentation. Damit diese wenigstens bei der Aufklärung von Straftaten helfen könnte, müssten Opfer oder Beobachter diese Straftaten schnellstmöglich anzeigen. Genau das aber war im oben geschilderten Fall eben nicht geschehen. (anm) (anm)