Yahoo muss Auktionsseiten mit Nazi-Andenken sperren

Trotz Experten-Bedenken hat ein Richter sein Urteil vom April bestätigt, dass Auktionsseiten mit Nazi-Memorabilien für französische Surfer unzugänglich sein müssen.

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Von
  • Florian Rötzer

Heute hat ein Richter in Paris sein lange erwartetes und schon mehrmals verschobenes Urteil verkündet: Yahoo muss innerhalb von drei Monaten die Auktionsseiten für französische Bürger unzugänglich machen, auf denen mit Nazi-Andenken gehandelt wird. Für jeden Tag, den die Auktionsseiten über diese Frist hinaus von französischen Internetnutzern aufgerufen werden können, muss Yahoo 100.000 Franc Strafe zahlen.

Der Richter Jean-Jacques Gomez hatte bereits am 22. April Yahoo wegen der "Verletzung des kollektiven Gedächtnisses" schuldig gesprochen und dazu verurteilt, den Zugang zu den Seiten für französische Bürger unzugänglich zu machen. Unabhängig davon, dass der Sitz des Unternehmens sich in den USA befindet und Yahoo sich auf die dortige Verfassung beruft, hat das Unternehmen nach Ansicht des Richters das in Frankreich geltende Recht verletzt: "Indem Yahoo die Darstellung der Site in Frankreich zulässt, verstößt es auf französischem Territorium gegen das Gesetz, selbst wenn dies nicht beabsichtigt ist."

Yahoo hatte sich allerdings darauf berufen, dass dies technisch unmöglich sei. Daraufhin hatte der Richter Expertenanhörungen angesetzt. Die letzte fand am 6. November statt, einer der Experten war der Internetpionier und inzwischen zum ICANN-Vorstand berufene Vinton Cerf. Die Experten hatten in ihrem Bericht dargelegt, dass eine Sperre nach geografischen Gesichtspunkten prinzipiell möglich sei, dass damit aber nur etwa 70 bis 80 Prozent der französischen Internetbenutzer aufgrund ihrer IP-Adressen identifizierbar seien. Bei den restlichen Surfern könne man verlangen, dass sie vor dem Zugang zu den Webseiten erst freiwillig ein Online-Formular ausfüllen, auf dem sie ihre Nationalität angeben. Zudem ließen sich noch durch Filter bestimmte Suchbegriffe sperren.

Die Kläger, die Ligue internationale contre le racisme et l'antisémitisme (Licra), die Union des étudiants juifs de France (UEJF) sowie Mouvement contre le racisme et pour l'amitié entre les peuples (MRAP), hatten bereits erklärt, ihnen wäre lieber, wenn Yahoo den Zugang nur unvollständig sperren würde, als wenn gar nichts geschehe. Offenbar hat sich der Richter diese Haltung zu eigen gemacht, da es eine hunderterprozentige Technik nicht gibt.

Yahoo kann und wird vermutlich gegen das Urteil Einspruch erheben. Gleichwohl hat Frankreich damit als erstes westliches Land einen Schritt hin zur Einführung von nationalen Grenzen im Internet getan, der durchaus Schule machen könnte. Der Richter ist jedenfalls der Argumentation der Verteidigung von Yahoo nicht gefolgt, dass französisches Recht keinen Einfluss auf Inhalte einer amerikanischen Webseite haben könne.

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