Bundestag schafft den Routerzwang ab

Das Parlament hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Kunden von Internetprovidern freie Wahl lassen will beim Anschluss von Telekommunikationsendgeräten. Alle Fraktionen stimmten für die Initiative.

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DSL-Router

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst/Archiv)

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Der Routerzwang steht kurz vor dem Aus. Der Bundestag hat am Donnerstagabend einstimmig einen Regierungsentwurf gegen Routerzwang ohne weitere Aussprache beschlossen. Die Abgeordneten änderten den Vorstoß für die freie Auswahl und den Anschluss von "Telekommunikationsendgeräten" nur noch formell mit einer Fußnote zur erfolgten Begutachtung durch die EU-Staaten, wie es die große Koalition vorab verabredet hatte.

Provider dürfen ihre Kunden laut dem Gesetz nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Dafür wird die Anschlussdose an der Wand künftig als "Netzabschlusspunkt" definiert, sodass die daran angeschlossenen Router oder vergleichbare Endgeräte wie Kabelmodems nicht mehr der Hoheit der Zugangsanbieter unterstehen. Diese müssen ihren Kunden auch die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit die Nutzer ihre eigene Hardware für den Internetanschluss zum Laufen bringen können.

Sprecher der CDU/CSU-Fraktion gehen davon aus, dass das Vorhaben zu einem erweiterten Angebot an Endgeräten und so zu einem "verstärkten Wettbewerbsdruck" führen wird. Da sich folglich die "besten Produkte" durchsetzten, wirke dies auch "der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken" entgegen und erhöhe den Verbraucher- und Datenschutz. Der grüne Netzexperte Konstantin von Notz begrüßte, dass die Verbraucherrechte mit dem Vorhaben deutlich gestärkt würden. Dies sei angesichts anderer negativer netzpolitischer Ziele der Regierung ein "Lichtblick".

Bevor das neue Gesetz gegen Routerzwang in Kraft treten kann, muss sie noch einmal den Bundesrat passieren. Die Länderkammer hatte im September versucht, die Initiative mit "Prüfbitten" an die Bundesregierung ins Trudeln zu bringen. Die Einwände aus dem Wirtschaftsausschuss lasen sich dabei wie die Argumente der Netzbetreiber, die den Routerzwang gerne beibehalten wollten. Zustimmungspflichtig ist der Bundesrat aber nicht, sodass er das Vorhaben höchstens noch verzögern könnte.

Viele Verbände haben sich hinter den Vorstoß gestellt. Ihnen zufolge ist es im Hinblick auf den Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie die Unabhängigkeit der Anwender unerlässlich, dass diese "eindeutig und zu jeder Zeit die Hoheit über die Endgeräte in ihrem privaten Netz besitzen". Prinzipiell hatte Schwarz-Rot das Vorhaben bereits in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. (axk)