Bundesrat winkt neue Vorratsdatenspeicherung durch

Die Länderkammer hat den umstrittenen Gesetzentwurf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren passieren lassen. Einwände aus Thüringen und Schleswig-Holstein fanden im Plenum keine Mehrheit.

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(Bild: dpa, Arno Burgi/Archiv)

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Die umkämpfte Gesetzesinitiative für eine neue Vorratsdatenspeicherung muss keine zusätzliche Runde im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag drehen. Die Länderkammer hat am Freitag den einschlägigen Entwurf, den das Parlament Mitte Oktober beschlossen hatte, nach kurzer Debatte abgenickt.

Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen hatte vorab die Abgeordneten des Kieler Landtags wissen lassen, dass sie in dem Vorhaben "nach wie vor einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen" sehe. Die Erforderlichkeit einer anlasslosen umfassenden Speicherung sei nicht belegt. Alternativen seien nicht hinreichend geprüft worden, die Schutzmaßnahmen für Berufsgeheimnisträger unzureichend.

Der thüringische Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) plädierte vor Ort dafür, dass der Entwurf "nochmals dringend überarbeitet werden muss". Der Vorstoß sei mit EU-Grundrechtecharta "schwerlich vereinbar". Ein von Schleswig-Holstein unterstützer Antrag Thüringens, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken, fand aber keine Mehrheit.

Zugangsanbieter müssen laut dem Entwurf Verbindungsinformationen zehn und Standortdaten vier Wochen lang speichern. Bei SMS werden aus technischen Gründen teils auch Inhalte erfasst. Der Bereich E-Mail soll außen vor bleiben. Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, müssen keine Daten aufbewahren. Das bezieht sich laut Bundesnetzagentur etwa auf Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen.

Provider und Anbieter von Internet-Telefonie werden zudem dazu verpflichtet, neben IP-Adressen auch "eine zugewiesene Benutzerkennung" wie Port-Nummern speichern. Kritiker gehen davon aus, dass damit eine deutlich größere Datenmenge als bei der ersten Vorratsdatenspeicherung und ein "echtes Internet-Nutzungsprotokoll" sogar für besuchte Webseiten entstehen könnte. Darüber hinaus soll auch "Datenhehlerei" strafbar werden.

Ein früheres, noch weiter gehendes schwarz-rotes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für nichtig erklärt. 2014 kassierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch die EU-Richtlinie, auf deren Basis Provider Nutzerspuren anlasslos protokollieren mussten. Beide Gerichte unterstellten dem Instrument eine große Eingriffstiefe und warnten vor Missbrauchsgefahren. Gegen die Neuauflage haben Oppositionspolitiker und Bürgerrechtler wieder Verfassungsbeschwerden angekündigt.

Das Gesetz kann mit dem Plazet des Bundesrats und dem noch ausstehenden Segen des Bundespräsidenten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Monat in Kraft treten. Die ein oder andere Übergangsregel soll aber noch greifen, um den Providern Zeit zu geben, ihre Systeme umzurüsten. Den Kostenaufwand allein dafür beziffert der eco-Verband der Internetwirtschaft mit rund 600 Millionen Euro. (axk)