Taschendurchsuchung: Apple-Retail-Mitarbeiter scheitern mit Sammelklage

Die Prüfung mitgeführter Taschen durch Sicherheitspersonal habe außerhalb der Arbeitszeit stattgefunden und müsse kompensiert werden, argumentierten die Mitarbeiter des iPhone-Herstellers. Ein Richter hat nun gegen die Kläger geurteilt.

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Angela Ahrendts

Apples Retail-Chefin Angela Ahrendts

(Bild: dpa, Dan Himbrechts)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple konnte sich in den USA gegen eine Sammelklage von Retail-Mitarbeitern erfolgreich zur Wehr setzen. Der zuständige Richter William Alsup hat im beschleunigten Verfahren gegen das Anliegen der Klägerseite geurteilt, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. (13CV03451 U.S. District Court for the Northern District of California).

Aktive und ehemalige Angestellte des iPhone-Herstellers hatten eine Kompensation für die Zeit gefordert, die für die Durchsuchung mitgeführter Taschen, Handtaschen oder Rücksäcke durch Sicherheitspersonal erforderlich ist. Diese stets beim Verlassen der Apple-Ladengeschäfte angesetzte Diebstahlabschreckungs-Maßnahme habe außerhalb der regulären Arbeitszeit stattgefunden, so die Kläger.

Alle Kläger können sich "frei dazu entscheiden", keine Taschen zur Arbeit mitzubringen und vermeiden dadurch die Kontrollen beim Verlassen der Retail-Stores, führte Richter Alsup in seiner Begründung. Apple hätte das Mitführen von Taschen oder persönlichen Geräten grundsätzlich verbieten können, schreibt Alsup. Der Konzern habe sich aber dafür entschieden, den Mitarbeitern den "optionalen Vorteil" zu gewähren, diese Dinge mitzuführen – unter der Auflage, dass die Kontrollen durchgeführt werden. Keiner der Kläger habe einen besonderen Bedarf für das Mitführen einer Tasche angemeldet.

Die Mitarbeiter hatten sich auch bei Apple-Chef Tim Cook über die "entwürdigende" Praxis beschwert. Angestellte würden dadurch wie "Kriminelle" und "Tiere" behandelt, argumentierten sie in dem in Gerichtsunterlagen dokumentierten Schreiben. Cook leitete die E-Mail mit der Anmerkung "Ist das wahr?" an die Personalabteilung weiter, eine Antwort ist in den Gerichtsunterlagen nicht verzeichnet.

Die ursprünglich im Jahr 2013 eingereichte Klage war erst im zweiten Anlauf überhaupt als Sammelklage zugelassen worden. In einem ähnlichen Fall, bei dem Amazon-Mitarbeiter vor Gericht gezogen waren, hatte der oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass durch Sicherheitsprüfungen verlorene Zeit nicht entlohnt werden müsse. (lbe)