Aus fĂĽr Schnurlostelefone

Alte Schnurlostelefone nach dem CT1+- und CT2-Standard müssen zum Jahresende ausgemustert werden. Wer sie danach weiterverwendet, riskiert bei Störungen teure Rechnungen für den Einsatz des Funkmessdienstes und ein Bußgeld.

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Wer nur moderne Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) einsetzt oder über verkabelte Geräte beziehungsweise sein Handy telefoniert, darf jetzt weiterblättern. Besitzer älterer Schnurlostelefone sollten die folgenden Hinweise beachten.

Nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres dürfen analoge Schnurlostelefone des Funkstandards CT1+ (Frequenzbereich 885 bis 887 Megahertz und 930 bis 932 MHz, zweimal 80 Kanäle zu 25 kHz, 10 Milliwatt effektive isotrope Sendeleistung EIRP) sowie digitale CT2-Geräte funken (864,1 bis 868,1 MHz, vierzig 100-kHz-Kanäle, ebenfalls 10 mW EIRP).

Ob es sich beim Schnurlostelefon um ein CT1+- oder CT2-Gerät handelt, kann man mit einem Blick ins Handbuch oder auf das Typenschild feststellen. Dort sollte der Standard oder der verwendete Frequenzbereich aufgeführt sein. Eine ausführliche Liste von CT1+-Geräten aktualisiert der Baubiologe Dr.-Ing. Martin Virnich regelmäßig (siehe Soft-Link). Bei Zweifelsfällen geben die Außenstellen der Bundesnetzagentur Auskunft.

Auch Schnurlostelefone der ersten Generation CT1, die ab Mitte der 1980er Jahre auf den Markt kam, werden noch privat und auf Flohmärkten gehandelt. Ihre Zulassung und die Allgemeingenehmigung sind längst abgelaufen, der Betrieb seit Januar 1998 unzulässig. Die damals verwendeten Frequenzbereiche (914 bis 915 MHz und 959 bis 960 MHz) dienen heute zum Erweitern der Mobilfunkkapazität.

Die CT1-Geräte sind schon an ihrem klobigen Gehäuse und dem beachtlichen Gewicht erkennbar, außerdem an Namen wie Sinus 1 bis Sinus 5 und ihrem Zulassungskennzeichen. Das besteht aus dem Posthorn, dem Buchstaben Z und einer Zulassungsnummer, die auf U oder V endet. Außerdem fallen darunter Geräte mit den Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X.

Schnurlose Telefone für den Fernostmarkt oder die USA darf man hierzulande laut Bundesnetzagentur generell nicht verwenden: Diese Geräte arbeiten in einem anderen Frequenzbereich als die in Deutschland angebotenen und stören deshalb andere Funkdienste massiv.

Ermittelt der Funkmessdienst ein nicht zugelassenes Schnurlostelefon als Störungsverursacher, so stellt die Bundesnetz-agentur dessen Betreiber ihren Aufwand in Rechnung. Dazu kommt noch ein Ordnungswidrigkeiten-Bußgeld wegen Verstoßes gegen das FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) und das EMVG (Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten). Besitzer eines CT1+- oder CT2-Altgeräts sollten dieses folglich zum Jahresende außer Dienst stellen.

Wer ein gebrauchtes Funktelefon anschaffen möchte, macht um die Oldies tunlichst einen Bogen. Nur wenn auf dem Gerät oder im Handbuch ein DECT-Schriftzug prangt oder das Merkmal GAP (Generic Access Profile, Telefonie auch zwischen Basisstationen und Handgeräten unterschiedlicher Hersteller möglich) beworben wird, darf man getrost zuschlagen.

Soft-Link (ea)