Bundesregierung will Verwertungsgesellschaften entrümpeln

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem es den Rechtsrahmen für Urhebervertretungen wie die Gema reformieren will. Lizenzen für Online-Musikportale und die Vergütung der Privatkopie sollen vereinfacht werden.

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Bundesregierung will Verwertungsgesellschaften entrümpeln

(Bild: dpa, Frank Leonhardt)

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Die Bundesregierung will die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften wie der Gema oder der VG Wort in vielen Bereichen neu regeln. Sie hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg durch den Bundestag und Bundesrat gebracht, mit dem sie die EU-Richtlinie über die "kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten" aus dem vorigen Jahr umsetzen will. Dazu kommen eigene Ideen, mit denen etwa Vergütungspauschalen für Privatkopien auf Geräte und Speichermedien schneller an die Urheber fließen sollen.

Die EU will Verwertungsgesellschaften vor allem transparenter gestalten und die von ihnen vertretenen Künstler mehr mitbestimmen lassen. Die Bundesregierung plant daher, das Kontrollrecht über die Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zu modernisieren und an die künftige Zusammenarbeit mit europäischen Aufsichtsbehörden anzupassen.

Neu fassen will das Kabinett zudem, wie Nutzungsrechte an Musikwerken für Online-Plattformen wie Streamingdienste vergeben werden. Hier sollen Lizenz- und Verarbeitungszentren in Form von "One Stop Shops" entstehen, bei denen Anbieter wie Spotify oder Deezer an einem Ort die erforderlichen Rechte erwerben können. Die Gema beteiligt sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums bereits daran, eine Lizenzierungsstelle einzurichten

Das skizzierte neue "Verwertungsgesellschaftengesetz" soll es zudem ermöglichen, rascher Tarife für Vergütungspauschalen aufzustellen: Die bisherige Pflicht, vorab über einen Gesamtvertrag zu verhandeln, will die Regierung streichen. Stattdessen sollen die beteiligten Parteien in einem selbstständigen Schiedsstellenverfahren ermitteln, welche Nutzungen von Geräten und Speichermedien zu vergüten sind.

Um die Ansprüche der Kreativen abzusichern, bringt das Kabinett auch eine Sicherheitsleistung der Industrie etwa über eine Bankbürgschaft ins Spiel. Diese soll gegebenenfalls von der DPMA-Schiedsstelle angeordnet werden können, die schon jetzt bestimmte urheberrechtliche Auseinandersetzungen schlichtet. Bislang bekriegten sich Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften in der Regel erst jahrelang vor Gericht, wenn es um Zahlen von Privatkopievergütungen ging.

Urhebervertreter hatten vorab den Referentenentwurf des Justizministeriums prinzipiell begrüßt, aber Details kritisiert. Es sei wichtig, die Mitgliederrechte zu stärken, hieß es etwa bei der VG Bild-Kunst. Sie halte aber wenig von der geplanten Pflicht, künftig alle Wahrnehmungsberechtigten elektronisch an Mitgliederversammlungen zu beteiligen. Sie betonte, dass Verwertungsgesellschaften auch weiterhin soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützen können müssten. (anw)