Beschluss gegen europäische Software-Patente gefasst (Update)

Die Konferenz zur Überarbeitung des Europäischen Patentübereinkommens hat sich gegen eine Änderung der Regelungen zur Software-Patentierung ausgesprochen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Auf der Konferenz zur Überarbeitung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) haben die 20 beteiligten Staaten beschlossen, die Regelungen zur Patentierbarkeit von Software nicht zu ändern und damit grundsätzlich keine Patente auf Software zuzulassen. Ob es in Zukunft möglich sein soll, Software patentieren zu lassen, war nach Ansicht einiger Beteiligter die heikelste Frage auf der Konferenz. Bislang gab es prinzipiell keine Patente auf Software; der Revisionsvorschlag des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (EPO) sah aber eine Änderung dieser Regelung vor.

Nach geltendem Recht sind Computerprogramme "als solche" gemäß Artikel 52, Absätze 2 und 3 des EPÜ nicht patentierbar. Wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber heise online bestätigte, wurde auf der Konferenz nun beschlossen, den Ausschluss der Software von der Patentierbarkeit in Art 52.2c der EPÜ zu belassen. Wie es beim Bundesjustizministerium hieß, habe es gar keine formelle Abstimmung mehr gegeben, da die Diskussion unter den Teilnehmern der Konferenz gezeigt habe, dass der Vorschlag zur Änderung des EPÜ-Artikels über die Software-Patente keine Mehrheit finden werde. Nach von offizieller Seite bislang unbestätigten Informationen des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) und des Industry Standard Europe sollen sich auf der Konferenz nur die Schweiz, Lichtenstein und Österreich für eine Änderung ausgesprochen haben, hätten dann aber angesichts der Mehrheitsmeinung angekündigt, sich bei einer formellen Abstimmung zu enthalten.

Ob dies allerdings ausreicht, Patente auf Software künftig zu verhindern, sei dahingestellt: Die nationalen Patentämter und das EPO haben bereits viele Patente für technische Erfindungen erteilt, bei denen ein Computerprogramm verwendet wird. Das Bundesjustizministerium wies in diesem Zusammenhang gegenüber heise online explizit darauf hin, dass das EPÜ Patente auf Software nicht verbietet, sondern "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nur als Beispiele erwähnt, bei denen es sich um keine originäre Erfindungen handele und die daher nicht patentierbar seien. Wenn eine Software nun aber solch eine Erfindung darstelle, dann sei auch ein Patent auf sie möglich. Im Vorfeld der Konferenz hatte der FFII eine Datenbank als eine Art "Gruselkabinett" europäischer Software-Patente ins Web gestellt.

Nach dem heftig geführten Streit über die Patentierbarkeit von Software kommt die Konferenz zur Überarbeitung des EPÜ aber auch wegen Gentechnik-Patenten unter Druck. Greenpeace hat die deutsche Delegation erneut scharf angegriffen. Schon zu Beginn der Konferenz hatte Greenpeace ein bereits 1999 erteiltes Patent auf eine Mischform aus Tier und Mensch (Chimäre) öffentlich gemacht. Damit verstoße das Amt gegen ethische Normen und die öffentliche Ordnung.

Die Beamten des Bundesinnenministeriums würden nichts unternehmen, um die "offensichtliche Fehlentwicklung" am Europäischen Patentamt zu unterbinden, erklärte Greenpeace. Dabei habe Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im Dezember 1999 der Umweltorganisation schriftlich mitgeteilt, dass sie das Vorgehen des Amtes für unzulässig halte. Greenpeace-Sprecher Christoph Then erklärte, die deutsche Delegation könne es sich nach dieser Vorgabe nicht erlauben, "sich tot zu stellen".

Die Münchner Konferenz hatte aber beschlossen, nicht über die Vergabe von Biopatenten zu diskutieren. Dazu sagte Then: "Die Konferenz-Teilnehmer haben offensichtlich den Bezug zur Wirklichkeit verloren. Sie hätten es in der Hand, Patente auf Leben zu verbieten." Er forderte die nationalen Regierungen der 20 Mitgliedsländer auf, ihre Delegationen in München anzuweisen, die Patentierung von Leben zu stoppen. Die Konferenz dauert noch bis zum 29. November.

Siehe dazu auch den Artikel Vorläufige Entwarnung für Softwareentwickler in Telepolis. (jk)