Neue Vergaberichtlinie: IT-Einkauf nach sozialen und ökologischen Standards

Laut einer EU-Richtlinie soll der öffentliche Dienst bei der Anschaffung neuer Bürotechnik soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Der Bundestag stimmt im Dezember über ein Gesetz ab, um diese Richtlinie zu erfüllen.

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Bundestag
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Von
  • Kai Rüsberg
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Eine neue EU-Richtlinie erklärt die Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Standards zu einem allgemein gültigen Grundsatz bei der Auftragsvergabe. Eine nationale Umsetzung soll der Bundestag im Dezember beschließen. Die EU beschloss die Richtlinie (2014/23 - 25/EU) im März 2014 als Ersatz für die in die Jahre gekommene Regelung von 2004.

Nach der EU-Richtlinie sollen sich die Einkaufsentscheidung öffentlicher Einrichtungen und Verwaltungen künftig auch an sozialen Standards und Umweltschutz orientieren. Das wertet Kernarbeitsnormen der Arbeitsorganisation ILO und fairen Handel als Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung erheblich auf. Als Produkteigenschaften gelten künftig auch nicht-stoffliche Merkmale wie der Produktionsprozess. Öffentliche Einrichtung können damit bei ihren Kaufentscheidungen Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren berücksichtigen. Kinderarbeit, Ausbeutung und Lohndumping, Umweltzerstörung oder Gesundheitsgefährdung der Arbeiter – auch im Ausland – können zum Ausschluss eines Herstellers von einer Ausschreibung führen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gab Anfang 2015 in einem Eckpunktepapier die Richtung einer deutschen Umsetzung der Richtlinie vor: "Unter Beachtung des Ziels der wirtschaftlichen Beschaffung sollen, wo möglich, soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung stärker Berücksichtigung finden." Inzwischen liegt ein Entwurf vor für das Gesetzes (VergRModG), das der Bundestag noch im Dezember beschließen soll. In Kraft treten soll es am 18. April 2016.

Künftig soll nicht mehr zwangsläufig der billigste Anbieter den Zuschlag bekommen. Bei besonders günstigen Angeboten soll künftig streng geprüft werden, ob sie die Gesetze einhalten. Wer unrichtige Angaben macht, soll vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können.

Verbindlich werden die Vorgaben aber nur bei großen Aufträgen. Je nach Auftragsart gelten unterschiedliche Schwellenwerte – bei von öffentlichen Einrichtungen beauftragten Dienstleistungen beispielsweise ab 130.000 Euro Gesamtauftragswert. Selbst größere Kommunen werden diese großen Ausschreibungssummen, die unter das Gesetz fallen, nur wenige Male im Jahr erreichen.

Nur, wie können die öffentlichen Auftraggeber dies überprüfen? Kommunen, Behörden und Lieferanten können mit eigenen Kräften kaum beurteilen, ob bei ein asiatischen Lieferanten von IT-Hardware soziale und ethische Standards eingehält. Eine solche Entscheidung muss am Ende auch vor Gericht standhalten. Mehrere NGOs fordern daher die Einrichtung von Kompetenzstellen, die Informationen sammeln und die Behörden beraten können. Annelie Evermann vom Verein "Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung" (WEED) kritisiert zudem, dass der vorliegende Gesetzesentwurf in einigen Ländern geltende Vorschrifte aushöhle und den Handlungsspielraum der Länder einschränke.

2012 führte beispielsweise die rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) ein – unter großem Protest aus der Wirtschaft. Erstmals enthielten Verwaltungsentscheidungen damit Nachhaltigkeitsziele. Das Land hat den Erfolg der Umsetzung des Gesetzes von der Unternehmensberatung Kienbaum überprüfen lassen. Bei einer Tagung zur nachhaltigen Beschaffung von IT-Produkten stellte Andreas Machwirth vom NRW-Wirtschaftsministerium die Zahlen vor. 72 % der fast 300 befragten öffentlichen Vergabestellen gaben Schwierigkeiten bei der Umsetzung an. Ob Anbieter ihre Angaben einhielten, sei nicht überprüfbar. Die Bieter seien überfordert – 92 % der Vergabestellen sahen einen erhöhten bürokratischen Aufwand. Machwirt ergänzte, dass nur 8 % der befragten 260 Unternehmen Schwierigkeiten in der Umsetzung sahen. Einige sahen im TVgG-NRW sogar verbesserte Marktchancen. Alle Befragten kritisierten jedoch, dass die Kontrolle der Vergabestellen bestenfalls ausreichend oder mangelhaft sei. Besonders hohe Zustimmung gab es dafür, dass die Qualität der Angebote gestiegen sei und der Wettbewerb seitdem eher auf Grundlage der Qualität, als des Preises erfolge. Für Referatsleiter Machwirth ein wesentlicher Hinweis für einen Erfolg des Gesetzes.

Trotz aller Kritik am Gesetzesentwurf freut Annelie Evermann von WEED daran, dass soziale Standards bei Ausschreibungen eingefordert werden können. Das werde in der Praxis auch eine Verbesserung bringen. Denn der öffentliche Sektor spielt in der Gesamtwirtschaft eine bedeutende Rolle. Das öffentliche Auftragswesen beträgt etwa 18% des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Es ist damit ein wichtiger Hebel für die Erreichung gesellschaftlicher Ziele. (jab)