Milchmädchenrechnung beim Bundesmelderegister

Der im Internet aufgetauchte Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Fortentwicklung des Meldewesens" zeigt, dass das angepriesene 100-Millionen-Kostensenkungspotenzial mit dem Zentralregister fast nichts zu tun hat.

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Der Referentenentwurf (PDF-Datei) aus dem Bundesinnenministerium für ein Gesetz "zur Fortentwicklung des Meldewesens", der inzwischen über das "Datenschutz-Blog" seinen Weg ins Netz gefunden hat, wirft gravierende Zweifel am angepriesenen Kostensenkungspotenzial des zentralen bundesweiten Melderegisters auf. Er zeigt, dass die aufgeworfenen Zahlen mit der Datenbank fast nichts zu tun haben.

Ein Bundesmelderegister sei nötig, "um die Kommunen um rund 100 Millionen Euro pro Jahr zu entlasten", hatte Clemens Binninger, Anti-Terrorberichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Bundestags, unlängst für das Großprojekt geworben. Ähnlich äußerte sich IT-Staatssekretär Hans Bernhard Beus. Im Gesetzesentwurf ist nachzulesen, dass "die Saldierung erwarteter Mehrkosten und erwarteter Kostenreduzierungen zu einer Bürokratiekostenentlastung von rund 119,4 Millionen Euro" führen werde. Diese bezöge sich allein auf die Wirtschaft.

Prinzipiell sollen sich die Einsparungen vor allem durch die Streichung von Informationspflichten von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung ergeben. So heißt es etwa auf Seite 47 des Papiers, dass "die Abschaffung der besonderen Meldepflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Beitrag für eine spürbare Reduzierung der Bürokratiekosten" für die drei genannten Gesellschaftsbereiche darstelle. Weiter unten werden die damit zu erreichenden Einsparungen auf 83,4 Millionen Euro allein für die Wirtschaft beziffert.

Wiederum am Anfang der Gesetzesbegründung wird aber gar kein Hehl daraus gemacht, dass die bisher staatlich angeordnete Krankenhausmeldepflicht ohnehin "nicht mehr zeitgemäß" sei. Die in Frage kommenden Einrichtungen würden nämlich "ohnehin die Personalien der aufgenommenen Personen erheben und speichern". Mit dem zentralen Melderegister steht dieser Kostensenkungseffekt durch Aufhebung einer doppelten Datensammlung folglich nicht in Verbindung.

Neben der "massiven Entlastung" für den Gesundheitssektor kündigt der Entwurf auch eine "signifikante Erleichterung" für das Hotelgewerbe an. So werde die bisher bestehende Verpflichtung, die für den Hotelmeldeschein erforderlichen Daten zu beschaffen, vereinfacht. Bereits vorhandene entsprechende Informationen der Beherbergungsstätte könnten nämlich vorab auf den Meldeschein ausgedruckt werden. Diese Erleichterung komme der heutigen Praxis der elektronischen Buchung durch Hotelreservierungssysteme entgegen.

Bei der Berechnung der damit einhergehenden Einsparpotenziale wird der Entwurf sehr konkret, wobei er von einer unveränderten Fallzahl von 123.143.483 Gästen sowie einem gleich bleibenden Lohnsatz von 11,50 Euro pro Stunde ausgeht. Dazu komme nun eine Reduzierung der erforderlichen vier Minuten Bearbeitungszeit auf 2,6 Minuten pro Beherbergtem. Die 1,4 Minuten würden dadurch eingespart, dass der Meldeschein künftig nicht mehr handschriftlich ausgefüllt werden müsse. Dies ergebe Einsparungen von 35,4 Millionen Euro. Die zu den 119,4 Millionen noch fehlenden 565.866 Euro verbucht das Papier aufgrund des geplanten Wegfalls der Pflicht zur Auskunft gegenüber Ordnungs- oder Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft, da diese mit den vorhandenen Unterlagen ersetzt werden könne.

Neben dieser Milchmädchenrechung kann aber auch von einer Entbürokratisierung nicht wirklich die Rede sein. So werden für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung insgesamt 21 neue Informationspflichten eingeführt. Dagegen wird nur eine abgeschafft, während andere teils bereits in Landesmeldegesetzen bestehende Auflagen ablösen und fünf "vereinfacht" werden.

Ausgewiesen werden auch die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte, die in der Debatte bislang nicht erwähnt wurden. Die Gesamtaufwendungen für die technische Bereitstellung und Vernetzung der zentralen Datenbank sollen sich auf rund 19,4 Millionen Euro verteilt auf die Jahre 2009 bis 2012 belaufen. Zöge man diese ohne Beachtung der besonderen Rechnungslegung beim Staatshaushalt von den zuvor ins Spiel gebrachten 119,4 Millionen ab, käme man just auf die angepriesenen 100 Millionen Euro Entlastungspotenzial.

"Bund, Ländern und Gemeinden entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen einmalige Kosten, die angesichts der unterschiedlichen Gestaltung der jeweiligen Fachverfahren nicht beziffert werden können", heißt es im Entwurf aber weiter. Für den Betrieb des Zentralregisters rechnet das Innenministerium mit laufenden Personalkosten in Höhe von jährlich circa 4,5 Millionen Euro sowie mit sonstigen Kosten pro Jahr in Höhe von 3,4 Millionen Euro. Zudem entstünden einmalige Sachkosten, die das Ressort auf Basis von Durchschnittswerten auf rund 900.000 Euro veranschlagt.

Bleibt also nur die Erwägung, dass das zentrale Register "maßgeblich zur Erhöhung der Qualität und Aktualität der Meldedaten durch ebenenübergreifende Konsolidierung beitragen, Datenübermittlungen an öffentliche und nichtöffentliche Stellen durch vollständige Elektronifizierung vereinfachen" dürfte. Und dabei mit etwas Glück nicht näher zu beziffernde "Einsparungen auf allen Verwaltungsebenen für die Erhebung und Bereitstellung von Meldedaten ermöglichen" könnte.

Die "in zahlreichen Aktenordnern" berechneten und nicht alle in die Begründung aufgenommenen Einsparungen bezögen sich vor allem auf die Bürger und die Bedarfsträger, beharrte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online auf der ausgegebenen Argumentationslinie. Als im Entwurf nicht genanntes Beispiel führte er die Rentenversicherung an. Dort seien derzeit rund 1200 Disketten und 5000 Papiermeldungen jährlich zu verarbeiten, was durch ein Bundesmelderegister deutlich reduziert werden könne. "Beim Anschieben eines solchen Projekts erstehen natürlich zunächst Mehrkosten", erläuterte der Sprecher weiter. Diese dürften im Haushaltssystem des Bundes aber nicht der prognostizierten Entlastung entgegengestellt werden. Die jährlichen Haushaltskosten seien von zusätzlichen Aufwendungen zu trennen.

Schwarz auf Weiß bestätigt das Dokument zudem einmal mehr die Sorgen von Datenschützern, dass mit dem Bundesmelderegister die Versuchung zur Einführung einer verfassungsrechtlich bedenklichen Personenkennziffer deutlich zunehme. Unter der langen Auflistung der in der Zentraldatei zu speichernden 30 Datensätze befindet sich nämlich neben den bereits heute in Melderegister vorgehaltenen Informationen und neu hinzukommenden Auskünften etwa über Waffenscheine oder sprengstoffrechtliche Genehmigungen unter anderem auch die einheitliche Steuernummer. Diese soll zudem auch in die parallel geplante Datei für den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) einfließen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Bedenken der SPD gegenüber diesen neuen Formen der Vorratsdatenspeicherung unter dem Aufhänger des vermeintlichen Bürokratieabbaus noch einmal verdeutlicht: ELENA gehe mit der Zusammenführung der Entgeltdaten aller Beschäftigten "schon sehr weit", sagte die Sozialdemokratin dem Rheinischen Merkur. Missbrauch sei damit schwerer zu verhindern. Beim Vorschlag für ein Bundesmelderegister frage sie sich, ob die "im kommunalen Melderegister vorhandenen und oft noch zusätzlich in einem Landesmelderegister identisch gespeicherten Daten" wirklich noch einmal beim Bund aufbewahrt werden müssten. Dies sei "sehr sorgfältig zu prüfen". Allgemein sprach die Ministerin von einer "Renaissance des Datenschutzes" aus dem Geist der kontroversen Debatte um die Einführung der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und der daraus entstandenen "engagierten" Protestbewegung. (ll)