Illegales Kopieren als schwere Straftat

Dem Europaparlament liegt eine überarbeitete Version einer Richtlinie vor, der zufolge erstmals auch private Nutzer beim illegalen Kopieren die volle Härte des Gesetzes treffen könnte.

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Aus dem vermeintlichen Kavaliersdelikt und "Volkssport" des illegalen Kopierens digitaler Werke könnte bald eine schwere Straftat werden. Dies sieht die überarbeitete Version einer EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Interessen der Verwerter geistigen Eigentums vor, über die das Europaparlament schon im November abstimmen soll. Demnach wäre etwa auch auf Tauschbörsennutzer, die gegen Urheberrechte verstoßen, das ganze vorgesehene Ahndungsinstrumentarium der Richtlinie anzuwenden. Das reicht von einem bunten Strauß an Schadensersatzforderungen über die Aufbürdung der entstehenden Rechtskosten bis hin zu "strafrechtlichen Sanktionen". Darunter hatte die Kommission im ersten Entwurf der Richtlinie auch Geld- und Gefängnisstrafen gefasst. Die neue Variante will die strafrechtlichen Details den Mitgliedsstaaten überlassen.

Kern der Änderungen (PDF) ist die Streichung einer Klausel, wonach zu privaten Zwecken begangene Urheberrechtsverletzungen nur bei einem "nachhaltigen Schaden" für die Rechteinhaber geahndet werden sollten. Absicht der Richtlinie war es ursprünglich, vor allem auf gewerbliche Raubkopierer und Fälscher von Markenartikeln abschreckend zu wirken. Die Neufassung will sicherstellen, dass der Strafmaßkatalog "auf jede Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum angewandt werden kann". Einschränkende Formulierungen wie "Rechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken" wurden konsequent aus dem Text gestrichen. Entsprechende Forderungen hat die Verwertungs- und Medienindustrie auch im Rahmen der lange umkämpften Umsetzung der ursprünglichen Urheberrechtsrichtlinie in Deutschland vorgebracht. Sie scheiterte damit bislang aber an Bedenken des Justizministeriums, mit derlei Verschärfungen weite Bevölkerungsschichten zu kriminalisieren.

Das Papier stammt aus der Feder der parlamentarischen Berichterstatterin für die Richtlinie, der konservativen Abgeordneten Janelly Fourtou. Die Französin wird Fachleuten noch bekannt sein aus den Verhandlungen um die "Softwarepatentrichtlinie", in denen sie die damit befasste und nicht minder umstrittene Berichterstatterin Arlene McCarthy unterstützte. In ihrer Abstimmungsvorlage für den entscheidenden Rechts- und Binnenmarktausschuss des Parlaments, die am morgigen Mittwoch in Brüssel besprochen werden soll, schreibt Fourtou nun, dass sie nach der Konsultation "aller betroffener Kreise" sich um eine "ausgewogene" Lösung bemüht habe. Die Richtlinie war von Industrieverbänden als zu lax, von Bürgerrechtsorganisationen als zu drakonisch beanstandet worden.

Vor allem letztere sehen die wackelige Balance im Urheberrecht durch den Fourtou-Entwurf jetzt weiter zugunsten der Rechteinhaber am Kippen. "Die heutigen Probleme durch zu weit geratene Schutzrechte sind kaum mehr zu bewältigen", klagt Axel Metzger vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS). Er befürchtet obendrein vor allem höhere Schadensersatzforderungen bis hin zur doppelten Höhe des eigentlichen Lizenzpreises bei Verletzungen von Urheberrechten an Software, an Musik oder an Datenbanken. Eine Eingabe (PDF) an das Europaparlament hatte ifrOSS bereits Anfang September verfasst.

Beanstandet wird von Vertretern der Nutzerrechte zudem, dass nach dem Fourtou-Papier der Zugriff auf zahlreiche persönliche Daten wie Bankunterlagen oder IP-Nummern noch erleichtert werde und der bloße Verdacht der Verletzung geistiger Eigentumsrechte laut Artikel 7 dazu ausreichen soll. Die vorgesehene Inanspruchnahme der Zugangs- und Diensteanbieter sei "in der Praxis verheerend", warnt Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club (CCC). Offensichtlich werde versucht, kostenpflichtige Abmahnungen und sonstige Formen der Einschüchterung salonfähig zu machen. Auch wenn Teilnehmer an Tauschbörsen "völlig legal ihrem Recht auf private, nichtkommerzielle Kopien nachgehen", werde es in Zukunft zur Nerven- und Kostenfrage, sich mit den Anschuldigungen etwaiger Rechtsverstöße auseinanderzusetzen.

Im Feuer der Kritik steht zudem Artikel 21, der eine Ausweitung des Umgehungsverbots von Kopierschutzsystemen mit sich bringt, das seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechts Mitte September auch hierzulande gilt. Der Begriff der "technischen Schutzvorrichtungen" soll deutlich ausgeweitet werden und sich auch auf "Technologien" oder "Komponenten" beziehen, die bei "materiellen Produkten" zur Anwendung kommen. Darunter könnten sogar Markenzeichen fallen. Zu schwammig sei diese "Definition", kritisieren Experten. "Entsprechende Techniken können wunderbar zur Marktabschottung gegenüber unliebsamer Konkurrenz benutzt werden", fürchtet Metzger. Eine Computer-Hardware etwa könne die Zusammenarbeit mit Peripheriegeräten oder Ersatzteilen künftig verweigern, wenn deren Hersteller nicht einem bestimmten Konsortium angehören. Auch wer seine Hardware zu Hause umprogrammiere, werde dabei Rechte verletzten.

Herausgenommen hat Fourtou, die pikanterweise die Gattin des Chefs des Mediengiganten Vivendi Universal, Jean-René Fourtou, ist und dessen Konzern mit ihrem parlamentarischen Wirken beim Eintreiben von Lizenzeinkünften nachträglich unterstützten könnte, allein Patente aus dem Katalog der mit der Richtlinie leichter durchsetzbaren Rechte. Die Frage des Patentschutzes sei momentan zu "komplex und heikel", glaubt sie. Beobachtern der Initiative European Digital Rights (EDRI) zufolge hat sich vor allem Microsoft für die Streichung der entsprechenden Passagen aus dem Richtlinientext stark gemacht, da die Redmonder momentan unter anderem mit Patentansprüchen auf ihre Browsersoftware zu kämpfen haben. (anw)