Bundesinnenminister: "Auskunftsgesuche erbrachten relevante Informationen"

Das Bundeskabinett hat einen Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums zum Terrorismusbekämpfungsgesetz angenommen.

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Die Bundesregierung zieht ein positives Fazit der im "Antiterrorpaket II" nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführten Befugnisse. Vor allem die Auskunftsbefugnisse der Geheimdienste hätten "relevante Informationen erbracht, beispielsweise bei der Aufklärung von Finanztransaktionen zur indirekten Unterstützung des islamistischen Terrorismus, bei der Aufdeckung von Netzwerkstrukturen und der Ermittlung von Kontaktpersonen". Dabei sei von diesen Ermächtigungen "zurückhaltend und verantwortungsvoll" Gebrauch gemacht worden. Der Großteil der "praxisbewährten" Regelungen sollte daher "unverändert" beibehalten werden, hat sich das Kabinett den Empfehlungen von Innenminister Otto Schily angeschlossen.

Seinen Bericht sieht der Minister als Entscheidungsgrundlage für eine "sachgerechte Entfristung" der Antiterrorbefugnisse. Dabei sei das "komplexe Beziehungsfeld von Freiheit und Sicherheit" zu berücksichtigen. Generell gibt Schily die Parole aus: "Effektive Terrorismusbekämpfung ist eine freiheitssichernde Staatsaufgabe." Konkrete Vorschläge für eine Ausweitung der Befugnisse hat der Innenminister mit in den Report gepackt. So ist er dafür, "zentrale Kontostammdatenauskünfte" auch den Verfassungsschutzbehörden und dem BND zu erteilen. Praktischerweise soll dazu die Schnittstelle zur allgemeinen Kontenabfrage genutzt werden, die seit 1. April über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verfügung steht.

Im Einzelnen nutzte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 29 Mal die Möglichkeit, bei Kreditinstituten und Finanzunternehmen unentgeltlich Auskünfte zu Konten sowie am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und -anlagen von 33 Personen einzuholen. Es sei dabei unter anderem um ein Finanzierungsnetzwerk der Hamas sowie das Verbotsverfahren gegen die "Al Aqsa"-Brigaden gegangen. Dem BND wurden drei entsprechende Maßnahmen für sechs Personen genehmigt. Mangels ausreichender Informationen über die Konten Verdächtiger seien die Treffer aber eher "zufällig" gewesen. Bei Luftfahrtunternehmen wollte das BfV dreimal die Reiseunterlagen von fünf Personen einsehen.

Deutlich häufiger nutzen die Sicherheitsbehörden ihre Möglichkeiten zur Abfrage von Bestands-, Verbindungs- und Nutzungsdaten bei den Anbietern von TK- und Telediensten. Das BfV etwa stellte 52 Auskunftsersuche. Dabei ging es nicht nur um die Aufdeckung von Strukturen "Arabischer Mujahedin". Ein Antrag diente allein dazu, die Nutzer von 40 IP-Adressen zu ermitteln, von denen aus rechtsextreme "völkerverständigungswidrige Musiktitel" zum Download angeboten worden sein sollen. BND und der Militärische Abschirmdienst stellten je sechs Anträge, bei denen 56 Anschlüsse betroffen waren.

Bei den Einsatzmöglichkeiten des IMSI-Catchers wird in dem Bericht kritisiert, dass erst Genehmigungen beim Bundeskanzleramt beziehungsweise im Innenministerium einzuholen sind. Dabei könnten gemäß des Bundesverfassungsschutzgesetzes zumindest vom BfV bei "deutlich minderen Verfahrensmaßgaben" mit gleichzeitig "deutlich stärkerem" Grundrechtseingriff entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Die zwangsweise mit erfassten SIM-Kartennummern unbeteiligter Mobilfunkteilnehmer seien zudem immer sofort wieder gelöscht worden, sodass es zu keinen "unangemessenen Überwachungsfolgen" gekommen sei.

Selbst für das Innenministerium überraschend kam die hohe Zahl der Sicherheitsüberprüfung zur Abwehr von "Innentätern" im Ressort für Wirtschaft und Arbeit. Während es noch selbsterklärend sein mag, dass entsprechende Hintergrundchecks im militärischen Bereich bei 12.008 Personen durchgeführt wurden, spricht der Bericht von "relativ hohen Fallzahlen" beim Wirtschaftsministerium. Zur Begründung gibt das Innenministerium an, dass "Bearbeitung und Auszahlung der unterhaltssichernden Leistungen" bei der Bundesagentur für Arbeit über ein "ausgedehntes effizientes" Computernetzwerk erfolgen. "Die Komplexität des IT-Systems und seine technische Ausgestaltung bedingt den Einsatz einer entsprechenden Zahl von in die Überprüfung einzubeziehenden Fachkräften", heißt es weiter. Was Hartz IV und die Softwareprobleme mit der Terrorbekämpfung zu tun haben, erläutert der Bericht nicht. Die Regelungen, die weit über eine Milliarde Euro verschlungen haben, hätten sich "uneingeschränkt bewährt".

Neue Befugnisse "ohne spezielle gesetzliche Evaluierungsmaßgaben oder Befristungen" seien nun "zu beobachten", schließt der Report. Neben der Kontostammdatenabfrage drängt Schily vor allem auf erweiterte präventive Befugnisse zur "Vorfeldermittlung" für das Bundeskriminalamt. Derlei geheimdienstähnliche Möglichkeiten hatte der Innenminister schon im ersten Entwurf für seinen "Otto-Katalog" vorgesehen. Damals hatten die Grünen gegen derlei BKA-Ermächtigungen ihr Veto eingelegt. Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, zeigte sich gegenüber heise online weiterhin reserviert gegenüber Schilys Vorstößen. Sie sei "gegen eine Ausweitung der Befugnisse" und für eine Befristung des Gesetzes. Vor einer ernsthaften Diskussion müsse Schily einen greifbaren Gesetzesvorschlag für ein neues Antiterrorpaket auf den Tisch legen. (anw)