Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt gegen türkische Youtube-Blockade

Mit einer von 2008 bis 2010 dauernden Blockade der Videoplattform Youtube haben türkische Behörden gegen das Recht auf freie Rede verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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Youtube und Twitter

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand)

Lesezeit: 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat am Dienstag entschieden, dass eine von Anfang 2008 bis Ende 2010 laufende Youtube-Blockade in der Türkei den Menschenrechten widerspricht. Konkret breche die Blockade den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Damals war YouTube für türkische Nutzer gesperrt worden, weil nach Ansicht der Behörden der Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk in einigen Videos herabsetzend dargestellt worden war. Nach dem türkischen Gesetz steht die Verunglimpfung von Atatürk, von Repräsentanten des Staates oder des "Türkentums" im Allgemeinen unter Strafe.

Drei türkische Juristen hatten vor dem EGMR gegen diese Praxis geklagt. Die Kläger argumentierten, dass ihnen mit der Pauschalsperre der gesamten Plattform auch die Möglichkeit verlorengehe, dort frei Informationen zu erhalten und weiterzugeben.

Die Richter würdigten Youtube als eine wichtige Plattform für Informationen zu sozialen und politischen Fragen. Ebenfalls ermögliche sie auch einen Bürgerjournalismus abseits der traditionellen Medien. Folglich sei die Blockade als ein Verstoß gegen die Redefreiheit zu werten. Darüber hinaus rechtfertigten die damals herangezogenen Gesetze im vorliegenden Fall auch nicht die Sperrung einer ganzen Plattform wegen einiger Inhalte.

Auch wenn die verhandelte Sperre längst aufgehoben ist, war sie doch kein Einzelfall: Erst im Frühjahr hatten türkische Behörden mehrfach Blockaden gegen Twitter und Youtube verhängt. Ob das aktuelle Urteil Konsequenzen für das Handeln der Behörden hat, bleibt abzuwarten. Das türkische Verfassungsgericht habe das Urteil bereits akzeptiert, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Prinzipiell hat sich das Land mit Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Basis des Gerichtshofs bildet, auch dessen Rechtsprechung untergeordnet. (axk)