Urheberlobby: Rufe nach "Internetvergütung" werden lauter

Wissenschaftler plädieren dafür, einen pauschalen Vergütungsanspruch für die automatisierte Nutzung geschützter Werke im Netz zu schaffen. Stärker umstritten sind Fragen der Haftung von Plattformen.

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(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand/Archiv)

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Experten haben sich auf einer Konferenz der "Initiative Urheberrecht" in Berlin am Dienstag für "eine Art Internetvergütung" ausgesprochen. Er sei zwar prinzipiell eher skeptisch, was die pauschale Abrechnung von Ausgleichszahlungen für allgemeine Vervielfältigungsrechte angehe, erklärte Matthias Leistner, Bonner Professor für "Geistiges Eigentum", auf der Tagung. Im Online-Bereich könne ein solcher Ansatz aber einen guten Ausgleich schaffen zwischen allen Beteiligten, mit dem das Internet in seiner heutigen Form auch erhalten werden könne.

Im Gegensatz zu einer breiten Kulturflatrate sprach sich Leistner für eine "problemspezifische Lösung" aus. Vergütungspflichtig sollen ihm zufolge Zusatzdienste für Suchmaschinen, News-Aggregatoren und neue Anbieter ähnlicher Geschäftsmodelle werden, die "massenhaft" und automatisiert Internet-Inhalte nutzten, aufbereiteten und vermittelten. Ein Pendant dazu auf der anderen Seite in Form des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger im Netz hat der deutsche Gesetzgeber bereits geschaffen, auf EU-Ebene steht das Thema auf der Agenda.

Ein solcher neuer Vergütungsanspruch schaffe Rechtssicherheit für Online-Plattformen wie Google, Soundcloud oder Amazon und private Nutzer, warb der Urheberrechtler für die Idee. Probleme mit dem Einbetten von Inhalten, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu weiten Teilen als legal ansieht, gäbe es mit solchen Vergütungsregeln genauso wenig wie mit anderen Fällen der "öffentlichen Wiedergabe". Sonderregeln für Mashups oder Remixe würden unnötig, die teils realitätsferne EuGH-Rechtsprechung werde gerade gerückt. Generell setzte sich Leistner dafür ein, Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen.

Leonhard Dobusch, Juniorprofessor für Organisationstheorie an der Freien Universität Berlin, ging mit Leistner zumindest in dem Punkt konform, dass ein Ausbau der kollektiven Rechteverwertung generell sinnvoll sei. In Norwegen etwa würden immer mehr Bücher digitalisiert und sein im Volltext abrufbar, wofür im Gegensatz eine Pauschale in Höhe von 0,04 Cent pro online gelesener Seite gezahlt werde. Mehr Vergütung müsse aber auch mit mehr Nutzerrechten einhergehen. Wenn die entsprechenden Schranken für die Verwerterrechte nicht flexibler gestaltet würden, gebe es weiter viele Urteile, die der Urheberlobby nicht gefielen.

Eine Fair-Use-Klausel nach US-amerikanischem Vorbild, das sich hinter dem Begriff "flexiblere Schranken" oft verberge, lehnte Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb aber ab, weil es "nicht zu unserem System passt". Dabei werde die Breite von Nutzeransprüchen von Gerichten ausgelegt, wozu hierzulande die nötige Rechtsprechung fehle. Google und YouTube ging es mit entsprechenden Wünschen nur darum, das eigene Geschäftsmodell zu fördern.

Susanne Schüssler vom Verlag Klaus Wagenbach beklagte, die Branche habe "noch nie ein Jahr erlebt, wo wir so viele Niederlagen einstecken mussten". Dazu zählte sie das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Lesestationen in Bibliotheken, die geplante Reform des Urhebervertragsrechts oder das aktuelle EuGH-Urteil, wonach Verleger nicht an Vergütungspauschalen beteiligt werden müssten. Dabei müsse es doch eigentlich darum gehen, Autoren und Verlage gegen die Hewlett-Packards und Googles zu schützen.

(axk)