Patenttroll: CryptoPeak verklagt HTTPS-Nutzer wegen Patentverletzung

Die US-Firma CryptoPeak ist gerichtlich gegen etwa 70 Unternehmen vorgegangen, die Webseiten-Verbindungen mit HTTPS verschlüsseln und damit gegen ein von ihr gehaltenes Patent verstoßen haben sollen.

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Patentwelle
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Rund 70 US-Konzerne, die Kommunikation im Web zwischen Server und Web-Browser mit dem gängigen Verfahren HTTPS verschlüsseln, sehen sich seit einigen Monaten mit Patentklagen von CryptoPeak Solutions konfrontiert. Die Firma wirft ihnen vor, mehrere Ansprüche aus ihrem Patent mit der US-Nummer 6,202,150 verletzt zu haben. Dies sei der Fall, wenn für die HTTPS-Datenverschlüsselung mittels SSL/TLS elliptische Kurven eingesetzt würden.

Zu den Beklagten gehören laut einem Bericht von "The Register" AT&T, Best Western, Hyatt Hotels, Macy's, Priceline, Pinterest und der US-amerikanische Sony-Ableger. Das Online-Magazin hat auch eine Klageschrift der von CryptoPeak beauftragten Anwaltskanzlei Tadlock veröffentlicht, die sich gegen die Versicherungsfirma Progressive richtet. Eingereicht wurde sie beim Bundesgericht für den östlichen Bezirk von Texas, dessen Richter dafür bekannt sind, sich unverhältnismäßig oft auf die Seite von Patentinhabern zu schlagen.

Das 1997 beantragte Patent selbst bezieht sich im Kern auf automatische Systeme, um private Schlüssel bei vertrauenswürdigen Dritten, Sicherheitsbehörden oder sonstigen Organisationen zu hinterlegen oder anderweitig zu erlangen und so im Bedarfsfall einen Datenzugriff ohne weiteres Zutun zu ermöglichen. Dabei kommt auch die Elliptische-Kurven-Kryptographie zum Zuge, was CryptoPeak als Anlass für den Gang vor Gericht nutzt. Als Erfinder werden in der Patentschrift Adam Lucas Young und Marcel Mordechay Yung genannt, die laut dem Anwaltsschreiben ausgewiesene Kryptographen mit einigen Veröffentlichungen sind.

CryptoPeak ist bislang aber noch kaum öffentlich in Erscheinung getreten. Das Portal PlainSite listet die Firma, bei denen die beiden Erfinder zumindest zur Zeit der Patentanmeldung tätig waren, mittlerweile in seinem bekannten Verzeichnis von Patent-Trollen auf. Die Klägerin fordert von den Gegnern Schadensersatz, nachträgliche und künftige Lizenzzahlungen sowie den Ausgleich der Anwalts- und Gerichtskosten.

Unter den Beklagten ist auch die Streaming-Seite Netflix. Sie hat vor Kurzem vor Gericht beantragt, das Begehr CryptoPeaks zurückzuweisen, da die Firma die angeblich verletzten Patentansprüche und damit den Rechtsbruch nicht klar dargelegt habe. Der Kläger sei so vage geblieben, dass sich das Gericht den Fall selbst konstruieren und viel in das offenbar Gemeinte hineininterpretieren müsse. (anw)