Selektoren-Streit: Auch G 10-Kommission klagt vor dem Verfassungsgericht

Im Streit um Einsicht in die Suchbegriffe für die BND-Überwachung gibt es nun die zweite Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die G 10-Kommission fühlt sich hintergangen und will sehen, wen und was die NSA ausspionieren ließ.

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Bundestag

(Bild: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann / NSA<br>)

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NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Wie angekündigt, will nun auch die G 10-Kommission des Bundestags in Karlsruhe gegen die Bundesregierung klagen. Vor dem Bundesverfassungsgericht soll die Einsicht in die NSA-Selektoren, die der BND in die eigenen Systeme einspeiste, erzwungen werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Klage wurde demnach von Hans de With (SPD) formuliert. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium hat der G 10-Kommission 15 Jahre angehört. Das Gremium ist dafür zuständig, Überwachung durch die Geheimdienste zu bewilligen, wenn davon potenziell auch Deutsche betroffen sind.

Der Gang der G 10-Kommission vor das Bundesverfassungsgericht sei äußerst ungewöhnlich, sie die Zeitung weiter. In ihrer Geschichte habe es so etwas noch nicht gegeben, was den immensen Vertrauensverlust zeige, den die Bundesregierung ausgelöst habe. Als im Rahmen den Snowden-Enthüllungen öffentlich geworden war, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) am Internet-Knoten in Frankfurt Daten abschöpfte. Erst hatte die verantwortliche Bundesregierung erklärt, die Daten seien nur für den BND, später musste sie aber einräumen, dass die NSA Einblick erhalten hatte. Wenn das so gewesen sei, dann "würde ich sagen: Das war eine Täuschung", zitiert die Süddeutsche de With.

Weil sich das traditionell nicht sehr auffällig agierende Gremium hereingelegt fühle, erachte es den Einblick in die Suchbegriffe der NSA nun für "zwingend notwendig". Das Kanzleramt hatte jedoch nur einem Sonderbeauftragten diese Einsicht gewährt und deswegen könnten nun nur noch die Karlsruher Richter helfen. Vor vier Monaten war bekannt geworden, dass die G 10-Kommission Juristen beauftragt hatte, eine solche Klage zu prüfen. Weil es das noch nie gegeben hatte, wollte das Gremium erst einmal klären lassen, ob es als eigenständiges Organ des Bundestages überhaupt klageberechtigt ist. Das wurde offenbar bejaht; die Klage solle in den nächsten Tagen abgeschickt werden. Im Selektoren-Streit hatten Ende September bereits Grüne und Linke eine Klage in Karlsruhe eingereicht. (mho)