VDSL-Turbo Vectoring: Monopolkommission warnt vor "Technologiemonopol der Telekom”

In einem Sondergutachten kritisiert die Monopolkommission die Pläne der Bundesnetzagentur für den Vectoring-Ausbau um die Hauptverteiler. Der Regulierungsentwurf schaffe hohe Hürden für Wettbewerber.

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In einem Sondergutachten zur Telekommunikationsregulierung kritisiert die Monopolkommission den von der Bundesnetzagentur vorgelegten Entwurf für DSL-Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler. Für Konkurrenten der Telekom setze der Entwurf “hohe Hürden”, meinen die Wettbewerbsexperten. Die Monopolkommission ist unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat in Sachen Wettbewerbspolitik berät.

Vectoring: der VDSL-Beschleuniger

Kaum ein Netzthema wird so kontrovers diskutiert wie das Vectoring: Mit der neuen Technik lassen sich bis zu 100 Mbit/s aus einem VDSL-Anschluss kitzeln - kein Wunder, dass die Telekom das anbieten möchte. Die Konkurrenz befürchtet aber eine Re-Monopolisierung des Markts, da Vectoring einen exklusiven Zugriff auf die letzte Meile erfordert. Kritiker befürchten zudem weitere Verzögerungen beim zukunftsträchtigen Glasfaserausbau.

“Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern", erklärte der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, am Montag in Bonn.

Grundsätzlich hält die Monopolkommission das Vectoring für ”eine Übergangstechnologie”, mit der der Ausbau der Breitband Infrastruktur vorübergehend beschleunigt werden könne. Nachteile seien aber die “Begrenztheit der erzielbaren Bandbreiten und die Entstehung örtlicher Monopole, da die Technologie eine exklusive Nutzung voraussetzt.”

Die Monopolkommission kritisiert, dass die Entscheidung, welches Unternehmen welche Nahbereiche exklusiv erschließen und mit Vectoring ausbauen darf, “nicht im Wettbewerb fallen” solle. Entscheidend sei vielmehr der Stand des zum Stichtag 23. November bereits realisierten Ausbaus. ”Mit einem solchen vergangenheitsorientierten Entscheidungskriterium werden die bestehenden Marktstrukturen weitgehend zementiert”, bemängeln die Wettbewerbsexperten.

Auch die Idee der Bundesnetzagentur, den Breitbandausbau auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Telekom voranzubringen, schmeckt der Monopolkommission nicht. Solche Verträge seien “im Telekommunikationsgesetz nicht geregelt und würden eher Rechtsunsicherheiten hervorrufen als Rechtssicherheit schaffen”.

Problematisch sei darüber hinaus, dass die Telekom bei der Selbstverpflichtung offenbar nicht denselben Verbindlichkeitsanforderungen unterworfen werden soll wie die alternativen Netzbetreiber. Die müssten bis zu einem Stichtag notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen abgeben, während bei der Deutsche Telekom eine Absichtserklärung ausreiche.

Gut findet die Monopolkommission den Vorschlag der Bundesnetzagentur, beim exklusiven Vectoring-Ausbau eine virtuell entbündeltes Vorleistungsprodukt (VULA) für den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung einzuführen. Auch die Entscheidung der Regulierungsbehörde zum Bitstrom-Zugang findet die Zustimmung der Kommission. Die Experten weisen jedoch daraufhin, dass die Telekom weder Bitstrom Layer 2 noch VULA tatsächlich anbietet. Die Bundesnetzagentur solle vorbereitet sein, falls die rechtzeitige Bereitstellung nicht klappt.

Die Monopolkommission erneuert ihre Forderung, der Bund solle sich von seinen Telekom-Anteilen trennen. Insgesamt ist der Staat noch mit über 30 Prozent an der Telekom beteiligt. Die Kommission sieht einen “massiven Interessenkonflikt”, der sich aus der Doppelrolle als Anteilseigner mit finanziellen Interessen einerseits und Inhaber der ordnungspolitischen Macht andererseits ergibt. Ein Verkauf der Anteile sei deshalb “nicht nur ordnungspolitisch dringend geboten, sondern würde auch erhebliche Mittel generieren” , die für den Breitbandausbau eingesetzt werden könnten.

Auch den Mobilfunksektor hat die Kommission weiter im Blick. Hier setze sich der Konsolidierungsprozess der Branche weiter fort, heißt es in dem Bericht. Die Monopolkommission erwartet, dass Großfusionen wie zuletzt zwischen den Netzbetreibern Telefónica und E-Plus den Wettbewerb zwischen den verbleibenden Anbietern eher dämpfen als stärken. Die Auflagen für die Fusion seien kaum geeignet, wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen. Die hohen Ergebnisse der jüngsten Frequenzauktion könnten aber “für einen funktionierenden Wettbewerb sprechen”. Aktuell sei es aber noch zu früh, um abschließende Aussagen zu den tatsächlichen Wettbewerbswirkungen zu machen. (vbr)