Googles Maildienst steht vor Überprüfung durch Aufsichtsbehörden

Einer Kontrolle seines Maildienstes GMail durch die Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur will Google durch eine Regulierungsänderung in Brüssel entgehen. Die Chancen dafür stehen eher schlecht.

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Google Mail

(Bild: dpa, Sebastian Kahnert/Archiv)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will Googles E-Mail-Dienst GMail einer Prüfung unterziehen. Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil vom 11. November 2015 (Az. 21 K 450/15), in dem das Verwaltungsgericht Köln feststellte, dass der US-Konzern seinen Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst anmelden muss. Gegenüber heise online sagte sie: "Sobald die gerichtliche Feststellung, dass es sich bei GMail um einen TK-Dienst handelt, rechtskräftig geworden ist, wird selbstverständlich auch Googles E-Maildienst im Rahmen der bestehenden aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten kontrolliert."

Voßhoff hatte in der Vergangenheit vor allem das Scannen der E-Mails von GMail-Nutzern als "nicht unerheblichen Grundrechtseingriff" kritisiert. Die Scans erfolgen laut Google nicht nur, um personalisierte Anzeigen schalten zu können, sondern auch um illegale Inhalte zu finden.

Rechtskräftig wird das Urteil dann, wenn Klägerin und Beklagte das Urteil akzeptieren oder alle Revisionsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Letzteres wird der Fall sein, da Google demnächst in Berufung gehen will, wie heise online erfuhr. Google will dem Vernehmen nach vermeiden, dass GMail als Telekommunikationsdienst eingestuft wird.

Dem Konzern geht dabei um das "automatisierte Auskunftsverfahren" nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes: Demnach müsste er der Bundesnetzagentur eine Schnittstelle zu seiner Kundendatenbank einrichten. Da Google nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Kunden unterscheidet, würde der Zugriff den gesamten Kundenbestand umfassen. Im Jahr 2014 nahm die Bundesnetzagentur über 26 Millionen Abrufe im Auftrag von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie Notrufabfragestellen vor.

Hannah Seiffert, Expertin für TK-Recht und Datenschutz, sagt: "Ich sehe nicht, dass § 112 TKG einschlägig ist. Aber dass ein E-Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst eingestuft werden kann, ist bereits seit 2003 rechtlich klar anerkannt." Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht 2006 betont, dass auch E-Mails grundsätzlich dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Entsprechend, so stellt Seiffert fest, müssten Anbieter auch Fragen des Daten- und Kundenschutzes beachten. Bundesdatenschutzbeauftragte und Bundesnetzagentur müssten auch klären, ob die Scans von E-Mail-Inhalten bei GMail rechtlich zulässig sind.

Google glaubt, dass es sich bei seinem Verfahren um einen Präzedenzfall für alle Internet-Diensteanbieter handele: Möglicherweise würden in einem nächsten Schritt auch andere Dienste wie Hotmail, Skype, Viber, Google Talk oder Whatsapp reguliert. Wohl deshalb weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass "eine Regulierung aller im Internet angebotenen Dienste weder der bisherigen Praxis der Bundesnetzagentur entspricht noch beabsichtigt ist". Es bleibe jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob ein Dienst als Telekommunikationsdienst in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes falle oder nicht.

Google argumentiert damit, dass das Unternehmen selbst als so genannter "Over-The-Top-Dienst" (OTT) keine Telekommunikations-Infrastruktur zur Signalübermittlung vorhält. Außerdem kam die Rechtsprechung in den europäischen Mitgliedstaaten bereits zu unterschiedlichen Interpretationen. Deshalb will die Europäische Kommission die Regulierung für Telekommunikationsdienste schon im nächsten Jahr aktualisieren. Einen Bericht des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) wertet Google als Unterstützung, wonach E-Mail- und Messaging-Dienste als OTT-Dienste eingestuft werden könnten.

Seiffert bezweifelt, dass diese Argumentation Bestand haben wird: "Niemals, nach den ganzen Anschlägen, werden die Strafverfolgungsbehörden auf den Zugriff auf Maildienste verzichten." Derzeit befänden sich Dienste wie GMail im unregulierten Zustand, was auch Folgen für den Datenschutz, den Kundenschutz und die Datensicherheit habe. So betont auch das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung, dass die Meldepflicht den "Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit sowie des Kunden –und Datenschutzes" und damit der "Wahrung der Nutzer- und Verbraucherinteressen" diene. (axk)