Polizei von Tokio startet erste Drohnen-Abwehr-Einheit

In Tokio gibt es die erste Polizeieinheit, die sich mit der Abwehr von Drohnen befasst. Mehrere Dutzend Polizisten wurden für Abwehreinsätze ausgebildet. Haben sie zu Boden keinen Erfolg, können sie eine Drohne mit Fangnetz einsetzen.

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Phantom 1 von DJI

Eine Phantom 1 von DJI.

(Bild: DJI)

Lesezeit: 3 Min.

Die Tokioter Polizei hat ihre erste Polizeieinheit zur Drohnenabwehr vorgestellt. Wie Japan Today berichtet, sollen die Polizisten noch in diesem Monat ihre Arbeit aufnehmen.

Die Polizei könne auf diese Weise die neuen Gesetze für unbemannten Flugobjekte umsetzen. Sie waren am vergangenen Donnerstag in Kraft getreten.

Die Einheit zur Drohnenabwehr bestehe aus mehreren Dutzend Polizisten. Falls eine Drohne in einer der neu ausgewiesenen "No-Fly"-Zonen auftauchen sollte, sollen die Polizisten zunächst nach dem Piloten fahnden und diesen um eine Landung der Drohne bitten.

Sollte der Pilot nicht gefunden werden oder dieser nicht kooperieren, verfügt die Einheit über Abfangdrohnen, die sowohl mit einer Kamera als auch mit einem Netz ausgestattet sind. Die Netze sollen circa zwei bis drei Meter lang sein. Die widerrechtlich fliegende Drohne soll dann mit der Abfangdrohne zum Landen gezwungen werden.

So soll die Abfangdrohne aussehen.

(Bild: Metropolitan Police Department Security Bureau, The Asahi Shimbun )

Die neuen Gesetze für unbemannte Flugobjekte wurden beschlossen, nachdem es im April einen Zwischenfall mit einer kleinen Drohne auf dem Bürodach des Premierministers Shinzo Abe gab. Die Drohne wies Spuren von Radioaktivität auf. Laut der Japan Times sind die neuen Gesetze so strikt, dass Hobbypiloten in Tokio gar keine Drohnen mehr starten lassen dürfen.

So sind alle Drohnen mit einem Gewicht von über 200 Gramm in "stark bewohnten Gebieten" verboten. Drohnen dürfen auch nur mit einem Abstand von 30 Metern zu Menschen, Autos und Gebäuden geflogen werden. Möchte ein Hobbypilot seine Drohne trotzdem im Stadtgebiet von Tokio nutzen, kann er eine Anfrage an die zuständige Behörde stellen. Diese muss aber zehn Werktage vor dem geplanten Flugtag gestellt worden sein. Wer gegen die neuen Gesetze verstößt, kann mit einem Bußgeld von 500.000 Yen (circa 3750 Euro) bestraft werden.

Mehr Infos

Das Thema Drohnenabwehr wird nicht nur in Japan als drängend empfunden. Seit eine Drohne widerrechtlich im Garten des Weißen Hauses landetete, beschäftigt sich auch die USA mit der Drohnenabwehr. Drohnen könnten nicht nur für Anschläge gegen Politiker genutzt werden, sie werden auch jetzt schon als Drogenkuriere für Gefängnisinsassen genutzt. Gemeldete Fälle gibt es aus den USA, aber auch aus Deutschland. Die US-Behörde für Gefängnisverwaltung sucht deshalb seit November Abwehrsysteme, die heranfliegende Drohnen orten, identifizieren, klassifizieren und neutralisieren können.

Da es in vielen Ländern noch keine verlässlichen Regeln für die Nutzung von privaten Drohne gibt, helfen sich die Hobbypiloten mitunter selbst. Um unliebsame Zwischenfälle mit Behörden zu vermeiden, sammelt eine private Initiative Daten zu No-Fly-Zonen, die auch schon von drei Drohnen-Herstellern übernommen werden. (kbe)