USA: Hobby-Drohnen müssen ab dem 21. Dezember registriert werden

Unter den Weihnachtsbäumen in den USA werden viele Drohnen liegen. Die US-Luftfahrtbehörde setzt auch deshalb kurz vor Weihnachten die Vorschrift zur Registrierung von Hobby-Drohnen um. Wer schnell ist, spart sogar die 5 Dollar Registrierungs-Gebühr.

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DJI Phantom 1

Die US-Behörden erwarten, dass viele Drohnen wie etwa diese Phantom 1 verschenkt werden.

(Bild: DJI<br>)

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Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde macht Ernst. Zum 21. Dezember geht eine Webseite der Luftfahrtbehörde online, über die Drohnenbesitzer ihre Fluggeräte registrieren müssen. Sie setzen damit die neue Vorschrift zur Nutzung von kleinen umbemannten Flugobjekten um. Betroffen sind alle Drohnen oder kleine Fluggeräte wie etwa ferngesteuerte Hubschrauber, die mehr als 250 Gramm und maximal 25 Kilogramm wiegen.

Der Verkehrsminister der vereinigten Staaten, Anthony Foxx, macht deutlich: "Schätzt das nicht falsch ein. Alle Drohnenpiloten sind 'Flieger' und damit geht eine große Verantwortung einher." Die Registrierung von zivilen Drohnen sei eine große Chance, dass Piloten ihre Drohnen in Zukunft unter sichereren Bedingungen steuern.

Allen, die schon länger eine Drohne oder andere kleine Flugobjekte besitzen, wird noch eine Schonfrist für die Registrierung eingeräumt. Drohnen, die schon länger im Einsatz sind, sollten nicht später als am 19. Februar 2016 in den USA registriert werden.

All Diejenigen, die ab dem 21. Dezember ein kleines Flugobjekt besitzen – also zum Beispiel die vielen Menschen, die eine Drohne zu Weihnachten geschenkt bekommen – müssen sie vor dem ersten Flug an der frischen Luft registrieren. Man erhofft sich von der Registrierungspflicht ein Signal an die Neubesitzer. Sie sollen sich sofort mit den Flugregeln auseinandersetzen können.

Kostenlos ist die Registrierung beileibe nicht. Die Luftfahrtbehörde erhebt eine Registrierungs-Gebühr von 5 US-Dollar für ihre Dienste. Man kann diese Gebühr aber zurückerstattet bekommen, wenn man sich mit der Registrierung nicht lange Zeit lässt und diese bis zum 20. Januar 2016 erfolgt ist. Die Behörde sieht die Rückerstattung als Anreiz, um die Vorschrift schnell flächendeckend umzusetzen.

Mit der Registrierung erhält jeder Hobbypilot eine Identifikationsnummer, die er an seiner Drohne oder anderem kleinen Flugobjekt anbringen muss. Diese Nummer gilt auch für mehr als ein unbemanntes Flugobjekt des gleichen Eigentümers. Die Registrierung ist jeweils für drei Jahre gültig.

Für die Registrierung kann nicht nur die Website genutzt werden, sondern es soll auch Anträge auf Papier geben. Über die Webseite dürfen sich auch nur Personen, die älter als 13 Jahre alt sind, mit ihren Drohnen registrieren. Eigentümer der Drohnen müssen ihren Namen, ihre Adresse und ihre Mail-Adresse angeben.

Die Registrierungspflicht betrifft ab dem 21. Dezember zunächst nur Hobbypiloten von kleinen unbemannten Flugobjekten. Regeln für Piloten, die etwa Drohnen zu gewerblichen Zwecken nutzen wollen, gibt es noch nicht. Daran arbeite die Luftfahrtbehörde aber. Die Registrierung von gewerblich genutzten Drohnen soll dann im Frühjahr 2016 möglich sein.

Schon im Oktober hatte die US-Luftfahrtbehörde ein System für die Registrierung von kleineren unbemannten Flugojekten angekündigt. Eine eigens dafür eingesetze Arbeitsgruppe hatte dann im November ihre Vorschläge der Luftfahrtbehörde vorgelegt. Ein Großteil der Vorschläge findet sich nun auch in der Vorschrift wieder.

So hatte die Arbeitsgruppe unter anderem angeregt, dass eine nationale Datenbank aller Besitzer von Drohnen für Freizeitaktivitäten aufgebaut wird und die Besitzer mit Namen und Adresse registriert werden. Auch gab es schon den Vorschlag, dass die Registrierungsnummer auf den Geräten selbst platziert wird. (kbe)