Privatklagen wegen überhöhter Windows-Preise zugelassen

Über 130 Klagen wegen überhöhter Windows-Preise sind bislang gegen Microsoft von Privatleuten eingereicht worden - ein kalifornisches Gericht hat nun zum ersten Mal eine Sammelklage angenommen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Über 130 Klagen wegen überhöhter Windows-Preise waren in der Folge des Kartellprozesses gegen Microsoft von Privatleuten vor verschiedenen US-Gerichten eingereicht worden. In den Verfahren geht es den Klägern darum, dass Microsoft sein Monopol bei Betriebssystemen benutzt habe, um von Kunden überhöhte Preise für seine Software zu verlangen. Microsoft konnte in der letzten Zeit allerdings einige Klagen abwehren, schon bevor es zu einem Verfahren kam. Bislang hatten die Gerichte, die schon zu einer Entscheidung gekommen waren, die Klagen umstandlos verworfen: Sie folgten der Argumentation Microsofts, dass der Hersteller nicht für Preise verantwortlich gemacht werden könne, die Wiederverkäufer von den Kunden verlangten. Außerdem kann nach der Entscheidung in dem Präzendenzfall, auf den sich Microsoft bezieht, ein Hersteller wegen eines einmaligen wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht mehrmals verklagt werden.

Dies gilt aber nicht in allen US-Bundesstaaten – Kalifornien lässt explizit mehrfache Klagen wegen eines einzigen Vergehens gegen das Wettbewerbsrecht zu. Daher hat nun ein kalifornischer Richter am gestrigen Dienstag die Privatklagen einer ungenannten Zahl von Verbrauchen gegen Microsoft ermöglicht und sie als Sammelklage zugelassen. Eine Ablehnung der Sammelklage würde dagegen zu unzähligen Einzelverfahren führen, hieß es in der Entscheidung des Gerichts in San Francisco. Dieser Fall betreffe eine sehr große Zahl von Klägern, denen es jeweils nur um einen sehr geringen Betrag gehe, erklärte der zuständige Richter Stuart R. Pollak. Die meisten Verbraucher hätten nur einen sehr geringen Anreiz, unabhängige Verfahren anzustrengen, da deren Kosten zweifellos die möglichen Erstattungsbeträge weit überschritten. Daher sieht der Richter offensichtlich eine Sammelklage für sinnvoll an, da es in Kalifornien grundsätzlich möglich ist, wegen des vermuteten wettbewerbswidrigen Verhaltens Microsofts mehrere Klagen einzureichen.

Microsoft hatte bereits am 4. August, wie in anderen Fällen auch, die Abweisung der Klagen beantragt. Der Konzern stützte sich hier aber nicht auf die Argumentation mit dem Präzedenzfall aus der Bauindustrie wie in anderen Bundesstaaten, da dies in Kalifornien kaum eine Rolle gespielt hätte. Stattdessen argumentierte Microsoft, dass es praktisch unmöglich sei, die Schäden, die den einzelnen Verbrauchern entstanden seien, genau zu spezifizieren. Microsoft verkaufe seine Produkte an Tausende von Händlern, die sie zu unterschiedlichen Preisen an die Kunden abgeben würden. Der Richter müsse daher jede Forderung von Fall zu Fall genau untersuchen. Die Klagevertreter erklärten dagegen, nur, weil ein Geschäft eine bestimmte Größe erreicht habe, dürfe dies nicht vor Wettbewerbsklagen schützen.

Ganz abgeneigt scheint Richter Pollak der Argumentation Microsofts aber nicht gegenüber zu stehen. Laut dem Wall Street Journal erklärte er schon vor drei Wochen, die Rechtsanwälte der Kläger sähen sich einer "herkulischen Aufgabe" gegenüber, um zu beweisen, dass den Verbrauchern Unrecht geschehen sei: "Wenn sie das nicht schaffen, werden sie den Prozess verlieren." (jk)