Microsoft: Richter legte Wettbewerbsrecht falsch aus

Die nächste Runde im Kartellprozess gegen Microsoft ist eröffnet: Und der Softwarekonzern fährt schweres Geschütz gegen das erstinstanzliche Urteil auf.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die nächste Runde im Kartellprozess gegen Microsoft ist eröffnet: Am gestrigen Dienstagabend reichte Microsoft seine Stellungnahme für den weiteren Prozess vor dem zuständigen Berufungsgericht ein. Darin fährt der Software-Konzern schweres Geschütz auf: Microsoft beschuldigt Richter Thomas Penfield Jackson, der die Firma in der ersten Instanz der wettbewerbswidrigen Ausnutzung eines Monopols schuldig sprach und zur Zweiteilung verurteilte, das Kartellrecht falsch ausgelegt zu haben.

"Das gesamte Verfahren war mit Fehlern behaftet. Das Bezirksgericht offenbarte ein grundsätzlich falsches Verständnis der Antitrust-Gesetze, als es Microsofts Antwort auf das Wachstum des Internet und Netscapes Auftreten als Plattformkonkurrent verurteilte", heißt es in der Microsoft-Eingabe. Dabei habe Microsofts Auftritt den Kunden enorme Vorteile gebracht, führt der Konzern weiter aus. Microsoft-Sprecher Mark Thomas bekräftige dies bei der Vorlage des Dokuments, indem er betonte, dass es sich um reguläre Geschäftspraktiken gehandelt habe. Der Beschluss des Bundesgerichts hätte, wenn er wirksam würde, ausgesprochen negative Auswirkungen auf die Technologieindustrie sowie die gesamte US- Wirtschaft, meinte Thomas.

Die Argumentation von Microsoft in dem Schreiben an das Gericht läuft darauf hinaus, dass das Kartell-Verfahren von vorn bis hinten falsch gewesen sei und möglichst schnell ad acta gelegt werden sollte. Dafür rollt der Konzern das gesamte Verfahren neu auf und versucht, alle Feststellungen, die Richter Jackson bereits in seiner juristischen und der Tatsachenbewertung getroffen hat, erneut zu widerlegen. Dazu gehört etwa, dass selbst dann, wenn die Feststellung des Gerichts stimme, Microsoft habe ein Monopol bei Betriebssystemen, Jackson doch diese Tatsache falsch ausgelegt und die Kartellgesetze daraufhin unkorrekt angewendet habe. Denn nach US-Gesetzen ist allein die Tatsache einer Monopolstellung nicht juristisch angreifbar – und Microsoft habe keineswegs seine Position ausgenutzt, um den Wettbewerb zu behindern, zeigt sich der Konzern in seinem Schreiben überzeugt.

Aber auch die einzelnen Feststellungen, etwa zum Versuch, Netscape durch die nahtlose Integration des Internet Explorer in Windows vom Markt zu verdrängen, greift Microsoft erneut an. Immerhin hatte Jackson selbst festgehalten, dass die Praktiken von Microsoft Netscape nicht daran gehindert hätten, den eigenen Browser zu vertreiben – und unter anderem darauf stützt nun Microsoft wiederum seine Argumentation, die Auslegung der Kartellgesetze in diesem Fall stelle im eigentlichen Sinn eine Rechtsbeugung dar. Der Richter habe zudem das Verhalten der Redmonder, das sie selbst als dem Wettbewerb dienlich bezeichnen, unter wettbewerbsfeindlich gefasst. Und nicht zuletzt habe Richter Jackson schon durch sein Verhalten im Gerichtssaal und seine Prozessführung gezeigt, dass er grundsätzlich gegen Microsoft eingestellt sei.

Nach dem Zeitplan des Gerichts hatte Microsoft bis zum 27. November dafür Zeit, ein maximal 150 Seiten starkes Dokument vorzulegen. Ganz hat sich Microsoft nicht daran gehalten: Mit allen Anhängen nimmt sich der Konzern 207 Seiten, um seine Argumente darzulegen. Die US-Regierung kann nun ihre Ansichten bis zum 12. Januar dem Gericht unterbreiten. Antwortschreiben der beiden Parteien im Prozess können dann bis zum 29. Januar (Microsoft) respektive 2. Februar (US-Regierung) eingereicht werden. Mündliche Verhandlungen sind für den 26. und 27. Februar vorgesehen. Je länger sich das Verfahren hinzieht, desto größer dürften allerdings die Chancen für Microsoft werden, einer Aufspaltung zu entgehen. Die Argumentationsschiene, die Microsoft nun in seinem Schreiben verfolgt, könnte den Prozess zudem noch weit über ein normales Berufungsverfahren hinaus verlängern – denn folgt das Gericht der Argumentation Microsofts, hieße das wohl, den Prozess komplett neu aufzurollen. (jk)