Datenschützer sieht großes Bürgerinteresse an Hamburger Transparenzportal

Das Hamburger Transparenzportal und das ihm zu Grunde liegende Transparenzgesetz wertet der hamburgische Informationsfreiheitsbeauftragte Johannes Caspar als "Erfolgsgeschichte", fordert jedoch eine Weiterentwicklung des Gesetzes.

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(Bild: datenschutz.hamburg.de)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht eine Zwischenbilanz für das Transparenzportal des Landes gezogen. Es wurde im Oktober 2014 mit über 10.000 Dokumenten und Datensätzen eingerichtet, die inzwischen auf über 36.000 angewachsen sind. Monatlich wird darauf bis zu zwei Millionen Mal zugegriffen. Caspar hält daher die Befürchtungen, dass mit dem Portal ein "Datenfriedhof" geschaffen werde, für "unbegründet".

Caspar zeigt aber auch die Schattenseiten des dem Portal zu Grunde liegenden Transparenzgesetzes auf: Die meisten Beschwerden der Bürger bezögen sich auf die Gebühren. Deshalb appelliert Caspar an die auskunftspflichtigen Stellen, Bürger nicht durch hohe Gebühren abzuschrecken, weitere Auskünfte zu verlangen.

Die Gebührenordnung erlaubt einen teilweise sehr weiten Rahmen, etwa von 15 bis 250 Euro oder von 60 bis 500 Euro. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe soll sich die Stelle an dem durch die Anfrage verursachten Verwaltungsaufwand orientieren. Empfänger von staatlichen Leistungen wie etwa dem ALG II sind von der Gebührenpflicht befreit.

Caspar rät dazu, die Veröffentlichungspflicht der mittelbaren Staatsverwaltung besser zu regeln. Dabei handelt es sich etwa um Einrichtungen wie Hochschulen, Rundfunkanstalten oder Sparkassen. Dadurch nutzten diese das Transparenzregister größtenteils nicht – bis auf zwei Anstalten des öffentlichen Rechts, nämlich "fördern & wohnen" sowie "Hamburger Friedhöfe".

Inzwischen ist die Rechtsfrage beim Verwaltungsgericht anhängig, da der Chaos Computer Club gegen die Handelskammer Hamburg eine Klage auf Veröffentlichung im Transparenzportal eingereicht hat. Politisch umstritten ist auch eine Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht für den NDR, der von mehreren Ländern getragen wird.

Die gesetzliche Ausnahmeregelung für den Landesverfassungsschutz sieht Caspar kritisch. "Selbstverständlich" könne das Amt auf Geheimhaltung von Informationen bestehen und "im Einzelfall" Informationsbegehren ablehnen. Eine generelle Ausnahme sei "jedoch nicht zeitgemäß und auch nicht erforderlich".

Hamburg gilt mit seinem Transparenzgesetz als bundesweiter Vorreiter, weshalb die damit gemachten Erfahrungen wegweisend sind. Als zweites Bundesland folgte Rheinland-Pfalz im vergangenen November. Das rheinland-pfälzische Transparenzgesetz steht jetzt unmittelbar vor der Umsetzung. (anw)