Link auf Plattform für Online-Streitbeilegung für Händler ab 9. Januar obligatorisch

Ab dem 9. Januar 2016 gilt eine neue EU-Verordnung: Händler müssen ab diesem Tag einen Link auf eine Plattform in ihren Seiten einfügen, der auf die Möglichkeit einer Online-Streitschlichtung aufmerksam macht.

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Link auf Plattform für Online-Streitbeilegung für Händler ab 9. Januar obligatorisch
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Von
  • Jürgen Diercks

Ab 9. Januar 2016 tritt die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (vom 21.5. 2013) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft. Sie gilt unabhängig vom Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das der Deutsche Bundestag im Dezember verabschiedet hat. Alle Online-Händler müssen ab Samstag den entsprechenden Link „leicht zugänglich“ auf ihren Webpräsenzen bereitstellen. Eine geeignete Stelle wäre etwa das Impressum. Auch die AGB wären denkbar, auch wenn es hier mit dem „leicht zugänglich“ so eine Sache ist.

Das Ganze soll die Verbraucherinteressen stärken - vor allem bei grenzüberschreitenden Geschäften bestehen noch erhebliche Unsicherheiten und Defizite. Die Online-Streitbeilegung soll Kunden und Händlern helfen, Schwierigkeiten außergerichtlich zu klären. Über den genauen Ablauf ist bislang nichts bekannt. Die EU-Kommission muss zunächst eine geeignete Plattform schaffen. Angeblich soll sie am 15. Februar 2016 freigeschaltet werden. Händler sollten den Link jedoch schon vorher einfügen, da ansonsten Abmahnungen drohen. Weitere Einzelheiten dazu liefert ein Blog für Shopbetreiber. (jd)