Bundestag beschließt Ausweis und E-Akte für Flüchtlinge

Mit den Stimmen der großen Koalition hat das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Asylbewerber schneller registriert und umfangreiche persönliche Daten ausgetauscht werden können.

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Bundesinnenminister de Maizière (rechts) bei der Vorstellung des Ausweises im Dezember

Bundesinnenminister de Maizière (rechts) bei der Vorstellung des Ausweises im Dezember

(Bild: BMI)

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Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg frei gemacht für das Vorhaben der Bundesregierung, von Mitte Februar an Flüchtlingen einen "Ankunftsnachweis" auszustellen. Er hat dazu mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Asylbewerber schneller registriert und umfangreiche persönliche Daten ausgetauscht werden können. Linke und Grüne enthielten sich.

Der vorgesehene Papierausweis soll fälschungssichere Elemente enthalten. Er gilt künftig als Voraussetzung, dass Flüchtlinge staatliche Leistungen erhalten und einen Asylantrag stellen dürfen. Hinter dem "Nachweis" soll ein IT-Großprojekt in Form eines umfangreichen Systems aufgebaut werden. In dieses fließen dem Plan nach Personal- und Kontaktangaben sowie berufliche und biometrische Daten wie Fingerabdrücke bei allen Bewerbern über 14 Jahren ein, die im Rahmen erkennungsdienstlicher Behandlungen erhoben werden.

Auf die personenbezogenen Informationen sollen vor allem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, andere Ausländerstellen und Polizeibehörden zugreifen dürfen. Die Abgeordneten haben gemäß einer Empfehlung des Innenausschusses dafür gesorgt, dass etwa auch Gesundheits- und Jugendämter sowie die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Zugang bekommen. Ferner sollen vor allem Sozial- und Verwaltungsgerichte die Anschrift von Asylsuchenden im Bundesgebiet abrufen können. Eine Kontrollmöglichkeit erhält die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Datensätze, die einzelne Bundesländer in das Ausländerzentralregister einspeisen, können auch von den jeweiligen Landesbeauftragten überprüft werden.

Die maximale Gültigkeitsdauer des Ankunftsausweises haben die Volksvertreter auf sechs statt drei Monate befristet. Der Nachweis soll zudem um jeweils drei Monate statt vier Wochen verlängert werden können. Bei einer parlamentarischen Anhörung am Montag hatte Diethelm Gerhold von der Bundesdatenschutzbehörde angemahnt, dass bei der elektronischen Flüchtlingsakte Grundzüge der Datenvermeidung und -sparsamkeit eingehalten werden müssten. Hans-Hermann Schild vom Verwaltungsgericht Wiesbaden warnte, dass die Zweckbindung und Löschfristen im Auge zu halten seien. Der Bundesrat hat den Vorstoß der Regierung "grundsätzlich" begrüßt, aber noch einige Änderungen gefordert. (mho)