Gericht untersagt Rabattaktionen von Mytaxi

Die Taxigenossenschaften haben sich im Hauptverfahren vor dem Landgericht Frankfurt gegen Mytaxi durchsetzen können: Die Rabatte sind verboten. Das letzte Wort dürfte mit dem Urteil noch nicht gesprochen sein.

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(Bild: dpa, Tobias Kleinschmidt)

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Die Taxizentralen haben in der Rabattschlacht gegen das Daimler-Startup Mytaxi einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Landgericht Frankfurt hat die umstrittenen Rabattaktionen von Mytaxi verboten (Az: 3-06 O 72/15). "Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden", begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag das Urteil.

Das Verbot gilt bundesweit. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. "Jetzt warten wir auf die schriftlichen Urteilsgründe, setzen uns mit diesen auseinander und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen", erklärte ein Mytaxi-Sprecher. Der Anbieter ist trotz des Urteils weiter davon überzeugt, dass die Rabattaktionen legal sind: "Die Übernahme eines Teils des Taxifahrpreises durch mytaxi entspricht der weit verbreiteten und rechtlich nicht zu beanstandenden Praxis der Aushändigung von Taxigutscheinen." Derzeit bietet Mytaxi keine Rabatte mehr an, verteilt aber zum Beispiel Gutscheine an Neukunden.

Geklagt hatte Taxi Deutschland, ein Dachverband zahlreicher Taxigenossenschaften, die im direkten Wettbewerb mit Mytaxi stehen. Die Genossenschaften betreiben in vielen Regionen die Taxivermittlungszentralen. Diesen schließen sich die Taxiunternehmen an, um gegen Gebühr an der Funkvermittlung von Fahrgästen teilnehmen zu können. In kleineren Regionen sind die Zentralen oft der alleinige Vermittler, in größeren Städten gibt es auch mehr als eine Zentrale.

"Mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, Taxifahrten könnten billiger sein", begrüßte der Vorsitzende von Taxi Deutschland, Dieter Schlenker, das Urteil. "Dabei wird der Rabatt vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler subventioniert." Taxi Deutschland warnt vor dem "Großkonzernmonopol" und fürchtet, dass die Zentralen vom Markt gedrängt und Arbeitsplätze vernichtet werden. Durch das Urteil sieht sich das Taxigewerbe den "unlauteren Wettbewerb gestoppt".

Doch ist die Rechtssprechung der deutschen Gerichte in dieser Frage nicht eindeutig. Eine vom Stuttgarter Landgericht gegen die Rabattaktionen erlassene Einstweilige Vefügung hatte die nächste Instanz wieder aufgehoben. Auch das Landgericht Hamburg hatte einen Antrag des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) auf eine Einstweilige Verfügung gegen MyTaxi zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht in Köln hatte die Rabatte jedoch für den Raum Köln untersagt. Gegen den US-Fahrdienstvermittler Uber war der Verband erfolgreich vor Gericht gegangen – ebenfalls in Frankfurt. (vbr)