US-Behörde rät: "Hoverboards" nur mit Feuerlöscher in der Nähe nutzen

Die auch als "Hoverboards" bezeichneten elektrischen Rollbretter sollen bereits für Unfälle und Brände gesorgt haben. Eine US-Aufsichtsbehörde nimmt die Geräte jetzt unter die Lupe.

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Hoverboard, E-Board
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Nach Berichten über zahlreiche Unfälle und Brände befasst sich die US-Aufsichtsbehörde Consumer Product Safety Commission (CPSC) mit den auch als "Hoverboards“ bezeichneten elektrischen betriebenen Rollbrettern. Die Behörde empfiehlt derzeit, ein solches E-Board möglichst nur in einer offenen Umgebung aufzuladen, in der keine brennbaren Materialien in der Nähe stehen. Zudem sollte der nächste Feuerlöscher beim Fahren oder Aufladen auch nicht weit weg sein.

Wer sich wagemutig aufs Rollbrett begibt, sollte entsprechende Schutzkleidung tragen, also einen Helm und Gelenkschützer. Ebenfalls sollte man nicht auf oder nahe Straßen damit fahren. In Deutschland sind die E-Boards auf öffentlichen Gehwegen und Straßen übrigens nicht zugelassen.

Aktuell prüft die US-Behörde laut Mitteilung mehrere der meist aus China importierten Geräte. Zugleich warnte sie vor E-Boards, die sich mit einem Siegel der Prüfvereinigung "Underwriters Laboratories" schmückten. Diese hat eigener Aussage nach noch keins der rollenden Bretter zertifiziert.

Woran genau es liegt, dass E-Boards etwa beim Ladevorgang in Flammen aufgingen, konnte die CPSC noch nicht sagen. Man untersuche aktuell eingehend die Lithium-Ionen-Akkus und die mit ihnen verbundenen Schaltkreise der Geräte auf mögliche Fehlerquellen. Zudem kündigte Elliot Kaye, Chef der Behörde, auch die Formulierung allgemeiner Sicherheitsstandards für die E-Boards an. Die bei den Akkus von Notebooks und Smartphones bewährten Schutzmaßnahmen, die Erhitzung und Entzündung verhindern, sollte man auch in diesen Bretter erwarten können, sagte er.

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Als weiteres Risiko machte Kaye aus, dass das Design der „Hoverboards“ möglicherweise nicht gut auf die verschiedenen Körpergewichte seiner Fahrer ausgelegt sei. Die Bretter werden allein durch Verlagerung des Gewichts gesteuert. Hier könne es zu unerwarteten Beschleunigungen oder Schlingerbewegungen kommen. Auch das Sturzrisiko und eventuelle Abhilfen müssten noch eingehend geprüft werden.

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Das Ellenbogengelenk eines c't-Redakteurs nach einem Fahrversuch mit einem Hoverboard.

(Bild: MH Hannover, UCH Dr. Müller)

Nachdem die E-Boards in den vergangenen Wochen ausgehend von den USA immer beliebter geworden waren, wurden vermehrt Sicherheitsbedenken geäußert. Inzwischen wurden mehrere Unfälle und sogar durch die Geräte verursachte Brände bekannt – so geriet etwa in Melbourne ein Einfamilienhaus durch ein E-Board in Brand, das beim Ladevorgang in Flammen aufging.

Onlinehändler Amazon hat seinen US-Kunden bereits angeboten, dass sie ihre gekauften E-Boards zurückschicken können und ihr Geld erstattet bekommen. Im Dezember hatte das Unternehmen die Geräte aus dem Sortiment genommen. Die c't hatte beim Test mit einem der Rollbretter schwere Sicherheitsmängel ausgemacht. Zwar war das Testgerät nicht in Flammen ausgegangen, hatte sich aber zum Beispiel reproduzierbar abgeschaltet, woraufhin der Fahrer vom Gerät stürzte.

Abgesehen von den offenbaren Produkt-Mängeln überziehen sich auch die Herstellern untereinander mit verschiedenen Rechtsstreits, meist wegen Patentansprüchen. Der E-Roller-Hersteller Segway hat ebenfalls mehrere davon verklagt und will mit den "Hoverboard“-Anbietern tunlichst nicht verwechselt werden. (axk)