Biopatente: Europäisches Patentamt hebt Monsanto-Patent auf Melonen auf

Das Europäische Patentamt hat einen gewerblichen Schutzanspruch des US-Konzerns Monsanto auf Melonen, denen ohne gentechnische Veränderung Virenresistenz angezüchtet wurde, aus technischen Gründen widerrufen. Vergleichbare Patente bestehen noch.

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Melonen
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Erfolg für die Gegner von Biopatenten: Auf Einspruch mehrerer Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen hin hat das Europäische Patentamt (EPA) vergangene Woche dem Saatgut- und Biotech-Konzern Monsanto einen gewerblichen Schutzanspruch auf eine spezielle Melonensorte aberkannt. Die Beschwerdeführer seien mit mindestens einem Grund ihrer Eingabe erfolgreich gewesen, teilte die Münchner Behörde laut einem vom Fachdienst "IP Watch" veröffentlichten Beschluss nach einer mündlichen Anhörung mit. Von der US-Firma eingebrachte Änderungsvorschläge hätten nicht die Anforderungen aus Artikel 101 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erfüllt.

Mit dem umkämpften Patent mit der Nummer EP1962578 beanspruchte der US-Konzern laut dem Einspruch Pflanzen als Erfindung, die eine natürliche, ohne Gentechnik gezüchtete Resistenz gegen bestimmte Viren aufwiesen. Diese Eigenschaft sei in indischen Melonen entdeckt worden. Das EPA habe das Patent 2011 erteilt, obwohl laut EPÜ Formen konventioneller Züchtung und Pflanzensorten nicht patentiert werden dürften. Auch die indische Regierung habe die Beschwerde unterstützt und einen Akt von Biopiraterie beklagt.

Die Koalition "Keine Patente auf Saatgut", die den Einspruch mit koordinierte, bezeichnete den Widerruf als "wichtigen Erfolg", der das generelle Problem der Biopatente aber nicht lösen könne. Die Politik müsse dafür sorgen, "dass Gesetze korrekt angewendet und Verbote nicht ausgehebelt werden". In Deutschland sei Bundesjustizminister Heiko Maas dafür verantwortlich, Patente auf Leben zu stoppen. Über einen Online-Appell der Plattform Campact rufen mittlerweile gut 350.000 Petenten den SPD-Politiker zum Handeln auf.

Erst im Sommer hatte das EPA ein Patent auf die klassische Zucht spezieller Tomaten mit erhöhtem Gehalt an gesunden Inhaltsstoffen an den Basler Konzern Syngenta erteilt. Den Weg zu befristeten Monopolansprüchen auf Lebensmittel hatte die Große Beschwerdekammer der Behörde zuvor geebnet. Das Richtergremium entschied auch in Auseinandersetzungen um Brokkoli, dass konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere unter Umständen entgegen dem gesetzlichen Wortlaut als "technische Erfindungen" behandelt und so prinzipiell geschützt werden könnten. Noch ist offen, ob sich mit der neuen Entscheidung eine Wende abzeichnet. (jk)