Frag den Bundestag: Parlamentsgutachten sollen öffentlich werden

Über das neue Portal "Frag den Bundestag" können Nutzer per Knopfdruck Studien des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags beantragen. So soll es möglich werden, alle herausgegebenen Untersuchungen in einer Online-Bibliothek zu veröffentlichen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
Frag den Bundestag: Parlamentsgutachten sollen öffentlich werden

(Bild: Screenshot von fragdenbundestag.de)

Lesezeit: 2 Min.

Die Macher der Transparenzportale Abgeordnetenwatch.de und Fragdendstaat.de wollen Tausende bislang unveröffentlichte Gutachten des Bundestags frei zugänglich machen. Dafür haben sie die Plattform Frag den Bundestag eingerichtet, über die sich interessierte Bürger Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments quasi per Knopfdruck zusenden lassen können. Diese will die hinter dem Projekt stehende Open Knowledge Foundation (OKF) dann in einer Online-Bibliothek zusammentragen, die für alle zugänglich sein soll.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im Juni, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes herausgegeben werden müssen. Dies bezog sich konkret auf eine Untersuchung zu Ufos und eine Studie, die der frühere Abgeordnete Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) anfertigen ließ und später teils in seiner Dissertation verwendete.

Am Freitag stellte Abgeordnetenwatch eine Liste mit den Titeln Tausender Gutachten ins Netz. Der Bundestag hatte auch die Herausgabe dieser Übersicht lange Zeit verweigert mit der Begründung, dass die Transparenzorganisation das Behördenhandeln "ausforschen" wolle. Nachdem Abgewordnetenwatch Widerspruch eingelegt hatte, lenkte die Parlamentsverwaltung aber ein. Damit ist jetzt bekannt, welche Gutachten überhaupt existieren, sodass sich diese gezielt anfordern lassen.

Nicht bei allen Titeln dürften die Aktivisten nicht erfolgreich sein. So ist in der Liste etwa ein Gutachten zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP aufgeführt, das als "Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft ist. Auch skurrile Themen finden sich in der Übersicht, etwa eine Analyse "zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück".

Arne Semsrott von der OKF rechnet damit, dass die Partner mithilfe der Nutzer bis Ende des Jahres alle Gutachten verfügbar machen können. Besser wäre es seiner Ansicht nach aber, wenn der Bundestag und andere Behörden von sich aus Dokumente über ein Transparenzregister im Internet veröffentlichten. Vor einem knappen Monat hatten die Bürgerrechtler zuvor – wie angekündigt – das Portal "VerklagDenStaat" freigeschaltet, um gegebenenfalls nach erfolglosem Einspruch Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchzusetzen. (anw)