FDP reicht Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung ein

"Dieser Angriff auf die Bürgerrechte darf nicht akzeptiert werden", kommentierte der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki seinen Gang nach Karlsruhe.

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FDP reicht Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung ein

Kubicki (2. v.l.) und Parteikollegen posieren in Karlsruhe.

(Bild: fdp.de)

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Die FDP setzt ihre Ankündigung, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einreichen zu wollen, in die Tat um: Am Mittwoch reichten die Liberalen ihre Klage gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz in Karlsruhe ein.

Vorratsdatenspeicherung

Es sei unverhältnismäßig und unzulässig, pauschal die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern zu erheben, sagte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki, der die Klageschrift an der Pforte des Bundesverfassungsgerichts abgab. "In Frankreich konnten wir bei den schrecklichen Anschlägen vom Januar und November sehen, dass die anlasslose Datenspeicherung in dieser Frage wirkungslos war." Kubicki zeigte sich optimistisch, dass die Richter das auch so sehen.

Kubicki setzte nach: "Auch der vielfach geäußerte Einwand 'Wer nichts getan hat, braucht nichts zu befürchten' muss in diesem Zusammenhang wie eine Unterwerfungsgeste des Bürgers gegenüber dem Staat verstanden werden." Es verwundere nicht, dass die "Staatsparteien der Union ein solches Staatsverständnis haben". Die Sozialdemokraten hätten einen Verrat an ihrer Bürgerrechtstradition begangen.

Es ist die vierte Verfassungsklage gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten für die Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern. Bereits im Dezember hatte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner gemeinsam mit mehreren Berliner Abgeordneten und Journalistenverbänden Klage eingereicht. Alle vier Beschwerden sind mit Eilanträgen verbunden. Den ersten davon hatten die Karlsruher Richter am Dienstag abgelehnt. Über den späteren Erfolg der Klage sagt das aber noch nichts aus.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht deutsche Regelungen für eine Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Eine Neuregelung war lange umstritten. Die EU-weiten Vorgaben hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt – er sah Grundrechte verletzt. (mit Material der dpa) / (anw)