GEMA vs. Youtube: Verwertungsgesellschaft blitzt erneut vor Gericht ab

Auch im zweiten Anlauf ist die Musikverwertungsgesellschaft mit ihrer Schadensersatzforderung gegen Youtube vor Gericht gescheitert. Allerdings dürfte das jüngste Urteil nicht das letzte Wort im dem Grundsatzstreit sein.

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(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand/Archiv)

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Der Musikrechteverwerter GEMA hat im Streit um Vergütungen von Youtube-Videos auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München eine Schlappe erlitten. Das Gericht wies die Schadensersatzklage der GEMA am Donnerstag ab und bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Az.: 33 O 9639/14).

In dem Verfahren geht es um die Grundsatzfrage, ob Youtube Abgaben für Videos mit musikalischer Untermalung an die GEMA abführen muss. Während die GEMA das seit Jahren fordert, steht die Google-Tochter auf dem Standpunkt, als Plattformbetreiber nicht für von den Nutzern hochgeladene Videos verantwortlich zu sein. Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.

Das OLG folgte am Donnerstag der Youtube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. Der Vorsitzende sprach von einem "Automatismus". Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es ohne Zutun des Unternehmens für die Öffentlichkeit zugänglich. Youtube stelle lediglich "Werkzeuge zur Verfügung".

Die Gegenseite argumentiert, Youtube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die "entscheidende Tathandlung" sei "das dauerhafte Bereithalten", sagte ein Rechtsvertreter der GEMA vor Gericht. "Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte." Das Gericht sah das anders.

Der Streit zwischen der GEMA und Youtube hält seit 2009 an und wird inzwischen vor verschiedenen Gerichten ausgetragen. Nachdem die GEMA die Verhandlungen über die Verlängerung eines Lizenzvertrages für gescheitert erklärt hatte, versucht sie die Zahlungspflicht der Videoplattform gerichtlich feststellen zu lassen und fordert Schadensersatz – bisher ohne Erfolg.

Deshalb ist auch zu erwarten, dass das OLG München nicht das letzte Wort in dieser Sache hatte. Auch der Vorsitzende Richter erwartet, dass nun der Bundesgerichtshof an der Reihe sein dürfte: "Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen", sagte der Richter laut dpa. "Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde." (vbr)