Elektronische Flüchtlingsakte: Bundesrat gibt grünes Licht für Flüchtlingsausweis

Die Länderkammer hat einen Gesetzentwurf abgesegnet, mit dem Asylbewerber schneller registriert und persönliche Daten in einer elektronischen Akte gespeichert und ausgetauscht werden können. Der "Ankunftsnachweis" soll ab Februar verfügbar sein.

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Bundesinnenminister de Maizière (rechts) bei der Vorstellung des Ausweises

Bundesinnenminister de Maizière (rechts) bei der Vorstellung des Ausweises im Dezember

(Bild: BMI)

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Die zuständigen Behörden können Flüchtlingen voraussichtlich von Mitte Februar an einen "Ankunftsnachweis" ausstellen. Der Bundesrat hat nach einer lebhaften Aussprache einen entsprechenden Gesetzentwurf zur E-Akte für Flüchtlinge am Freitag passieren lassen, ohne den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Die Regeln können demnach in Kraft treten, sobald sie Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet hat und sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.

Der Flüchtlingsausweis und die damit verknüpfte elektronische Akte soll dabei helfen, Asylbewerber schneller zu registrieren. Diese können mit dem Papier, das dem Gesetzgeber zufolge fälschungssichere Elemente enthält, staatliche Leistungen beziehen und den eigentlichen Asylantrag stellen. Im Hintergrund will die Verwaltung ein umfangreiches IT-System aufbauen. In diesem werden Personal- und Kontaktangaben, Gesundheitsinformationen sowie berufliche und biometrische Daten wie Fingerabdrücke bei allen Bewerbern über 14 Jahren gesammelt, die bei erkennungsdienstlichen Behandlungen erhoben werden.

Ein Muster des geplanten Ankunftsnachweises.

(Bild: BMI)

Auf die Informationen sollten laut dem ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, andere Ausländerstellen und Polizeibehörden zugreifen dürfen. Der Bundestag hat die Zugangsrechte unter anderem auf Gesundheits- und Jugendämter sowie die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter ausgeweitet. Dafür hatte sich zuvor auch der Bundesrat stark gemacht.

Die Gültigkeitsdauer des Nachweises liegt bei einem halben Jahr. Er soll um jeweils drei Monate verlängert werden können. Das Projekt überprüfen, können neben der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zum Teil auch die einschlägigen Kontrolleure der Länder. "Der Staat muss wissen, wer ins Land kommt", begrüßte der sächsische Staatskanzleichef Fritz Jaeckel (CDU) die Initiative und das damit verknüpfte große IT-Verfahren. Es gehe nun darum, die Vorgaben rasch umzusetzen und die benötigten Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Nur so könnten etwa Fingerabdrücke bei der Aufnahme rasch abgeglichen werden. (kbe)