Vorwürfe von MP3.com gegen Seagram zurückgewiesen
Im laufenden Verfahren zwischen MP3.com und der Plattenfirma Seagram um Copyrightverletzungen der Musikseite hat MP3.com jetzt einen Rückschlag erlitten.
Im laufenden Verfahren zwischen MP3.com und der Plattenfirma Seagram/Universal um Copyrightverletzungen der Musikseite hat MP3.com jetzt einen Rückschlag erlitten. Ein Richter wies einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge die Vorwürfe von MP3.com gegen Seagram zurück, nach denen Seagram die Urheberrechtsverletzungen dazu nutzen wolle, die MP3-Seite aus dem Geschäft zu drängen.
Seagrams Ziel sei es gewesen, die eigene Online-Strategie von Seagrams Universal Group gegen Konkurrenten zu fördern. Universal hat erst kürzlich eine eigen Seite mit Musik-Videoclips speziell für Breitbandanbindungen ins Netz gestellt. Deswegen sei Seagram auch nicht bereit, sich außergerichtlich zu einigen. Mit vier weiteren Plattenlabels, die ebenfalls MP3.com verklagt hatten, gibt es mittlerweile Vereinbarungen. MP3.com zahlt diesen Firmen Schadensersatz und darf gegen Lizenzgebühren deren Musik nutzen.
Bereits im April war MP3.com wegen seines Service-Angebotes my.mp3.com grundsätzlich für schuldig befunden worden, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. In dem laufenden Verfahren, das am Montag fortgesetzt wurde, muss noch die Höhe des Schadens festgelegt werden.
Derweil hat MP3.com eine neue Marketing-Idee verkündet. Die Macher der Seite wollen es jetzt Plattenfirmen ermöglichen, Neuvorstellungen dem großen Kreis der MP3.com-User als E-Mail-Attachments zur Verfügung zu stellen. Wie das Wall Street Journal berichtet, wird als Erstes ein neuer Song der Gruppe Vast, die bei Elektra, einer Time-Warner-Tochter, unter Vertrag steht, mit dieser Methode vorgestellt. Weitere Songs sollen folgen. (axv)