Filme und TV: Lieber legal streamen

In den USA hat Netflix Filesharing den Rang abgelaufen. Auch hierzulande greifen immer mehr zu einer Video-Flatrate. Bei Angeboten aus der Grauzone begeht man indes Urheberrechtsverletzungen und muss mit Abmahnungen rechnen, wenn auch nicht in jedem Fall.

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Lieber legal streamen: Video-Flatrates verdrängen illegale Angebote
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Zota

Video-Flatrates liefern für 10 Euro im Monat jede Menge Unterhaltungsfutter und lassen sich dank moderner Streaming-Boxen wie Apple TV (4. Generation), Android TV oder Fire TV bequem nutzen. Allerdings fehlen Eigenproduktionen hiesiger Sender und Live-Events. Doch selbst dafür braucht man keinen Kabel- oder Satellitenanschluss mehr: Mediatheken und Live-Streams der Sender ergänzt um Online-Videorecorder wie Bong, Save.tv oder YouTV (früher Shift.tv) stopfen die verbleibenden Programmlücken.

Topaktuelle Blockbuster und Serien gibt es allenfalls per Pay per View. Doch eine einfache Internet-Suche fördert Dienste zutage, die auch aktuell im Kino laufende Streifen streamen. Einige dieser Streaming-Portale wirken auf den ersten Blick durchaus seriös, andere sind nach dem Aufpoppen von Werbebannern und dem anschlagenden Virenscanner sofort als zwielichtige Angebote entlarvt.

Wer illegal Filme herunterlädt oder streamt, begeht mindestens eine Urheberrechtsverletzung. Doch nicht in allen Fällen droht eine Abmahnung. Oft befinden sich Nutzer derartiger Portale im rechtlichen Graubereich, etwa beim Streaming über Share-Hoster. Das reine Anschauen eines Streams ist nach überwiegender Meinung der Juristen rechtlich nicht zu belangen.

Bei Diensten wie Popcorn Time und dessen Ablegern sieht die Sache anders aus. Da diese Angebote auf Torrents basieren, fällt die Identifikation der Anschluss-Inhaber leicht. Bis die Abmahnung kommt, ist es nur eine Frage der Zeit. Immerhin müssen die Ertappten im Normalfall keine Strafverfahren fürchten, auch wenn sie theoretisch möglich wären. Den Anwälten der Rechteinhaber geht es nach dem Motto "Turn piracy into profit“ nur darum, so viel Geld wie möglich einzunehmen.

Wer über Popcorn Time & Co. Filme guckt, hat früher oder später eine Abmahnung im Briefkasten.

Das Computermagazin c't vergleicht in der aktuellen Ausgabe 4/16 Video-Flatrates und zeigt auf, wie Mediatheken, Online-Videorecorder und Live-Streams sie zum Internet-Vollprogramm ergänzen. Außerdem werden illegale Download- und Streaming-Portale analysiert und die Abmahngefahr bei zwielichtigen Angeboten bewertet. (vza)